Wohl aus »Provokationslust« gab ein Soldat einen Geburtsort an, der auf Sympathien für die »Reichsbürger« hindeutete. Das hat für den Ex-Oberbootsmann Konsequenzen – ein Verfassungsfeind ist er laut Gericht aber nicht. Falschangaben zum eigenen Geburtsort sind keine Lappalie – im Fall eines Bundeswehrsoldaten führen sie nun sogar zu einem Karriereknick. Der Marinesoldat, der gegenüber dem Landratsamt das »Königreich Preußen« als seinen Geburtsstaat angab, wird in einen anderen Dienstgrad herabgesetzt. Das teilte das Bundesverwaltungsgericht am Montag mit. Das entsprechende Urteil war bereits im Mai ergangen. Der Soldat habe durch die Angabe den Eindruck einer »hohen Identifikation mit der sogenannten Reichsbürgerbewegung erweckt« und seine Pflicht verletzt, durch sein Verhalten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Montagabend. Allerdings habe er dies offenbar aus »Provokationslust« getan und sei kein Verfassungsfeind. Darum hob das Gericht eine frühere Entscheidung des Truppendienstgerichts auf, das den Soldaten gänzlich aus dem Dienstverhältnis entfernt hatte. Es gab diesbezüglich der Berufung des Soldaten statt, ordnete aber seine Herabstufung zum Obermaat an. Zuvor war er Oberbootsmann gewesen.
STAATSANWALTSCHAFT – Nach AfD-Großspende: Ermittlungen gegen Jenaer Unternehmer eingestellt
Wegen einer Großspende an die AfD gingen bei der Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen ein. Diese lehnt Ermittlungen ab: Vage Anhaltspunkte und Vermutungen reichten nicht für strafrechtliche Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wird nicht gegen den Jenaer Unternehmer Read more…