Der Münchener Prozess gegen Mitglieder und Funktionäre des verbotenen „Blood & Honour“-Netzwerkes endete am Mittwoch mit vergleichsweise milden Strafen. Kritiker:innen sehen das Vereinsverbot in den Urteilen „ad absurdum geführt.“ Nach gerade einmal acht Prozesstagen verkündete das Münchner Landgericht am Mittwoch die Urteile für neun von ursprünglich elf Angeklagten um die Fortführung des im Jahr 2000 vom Bundesinnenministerium verbotenen „Blood & Honour“-Netzwerkes. Während die Verfahren von zwei Beschuldigten bereits kurz vor bzw. während des Prozesses gegen die Zahlung von Geldauflagen eingestellt wurden, verhängte das Gericht im Falle der verbliebenen neun Angeklagten vergleichsweise niedrige Bewährungs- und Geldstrafen. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass das Netzwerk verbotenerweise von den Beschuldigten weitergeführt und somit rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet wurde. Jedoch verständigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung schon im Juli auf einen Deal, nach welchem den Angeklagten für vollumfängliche Geständnisse ein niedriges Strafmaß zu erwarten hätten. Und so endete der Prozess für sechs Männer mit Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten – in allen Fällen zur Bewährung ausgesetzt. Die übrigen drei Angeklagten erhielten Geldstrafen zwischen 80 und 160 Tagessätzen (…) Nach Bekanntwerden der vergleichsweise niedrigen Urteile, wurde schnell Kritik am Verfahren des Gerichtes laut. Dabei war es sicher nicht förderlich, dass der Vorsitzende Richter, Norbert Riedmann, bereits am dritten Prozesstag mitteilte, er „würde jetzt nicht den ganzen Background hier aufklären wollen.“ So versteht Arif Tasdelen, bayerischer SPD-Landtagsabgeordneter und Mitglied im zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des bayerischen Landtages, „die Welt nicht mehr.“ Die Fraktion der Grünen im bayerischen Landtag zeigt sich über die „unfassbar milden Urteile“ ebenfalls empört. Dies versuchte Florian Weinzierl, stellvertretender Sprecher der Staatsanwaltschaft München abzuwehren – schließlich hätte man die Vereinigung frühzeitig entdeckt, zerschlagen und so verhindert, dass rechtsextremistisches Gedankengut und volksverhetzende Inhalte weiterverbreitet werden konnten. Prozess als „Versagen des Staates im Kampf gegen Nazis“ Die deutlichste Kritik kam jedoch von Seiten der thüringischen Landtagsabgeordneten der Linken, Katharina König-Preuss. Nach ihr würden die „skandalösen Deals“ im „Blood & Honour“-Prozess „erneut das Versagen des Staates im Kampf gegen Nazis“ zeigen, hätte doch die Justiz ein „niedriges Strafmaß gegen nichtssagende Geständnisse getauscht.“ Dies würde ein deutliches Signal an die Neonazi-Szene senden: Statt „lückenloser Aufklärung und strafrechtlicher Verfolgung“ gäbe es einen „faktischen Freibrief für militante Neonazis“. Die Strukturen von „Blood & Honour“ sowie „Combat 18“ sieht König-Preuss durch den Prozess „nicht geschwächt, sondern eher gestärkt aus dem Prozess herausgehen“ – das Verbot des Netzwerkes sei „mit den Urteilen ad absurdum geführt“.

via endstation rechts: “BLOOD AND HONOUR” Prozess endet mit milden Strafen – ein „Versagen des Staates im Kampf gegen Nazis“

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