Das EU-Gericht in Luxemburg hat das gegen den russischen Staatssender RT in Frankreich verhängte Sendeverbot bestätigt. Das Gericht wies am Mittwoch einen Einspruch von RT gegen das Verbot ab, das Brüssel im März mit der Begründung verhängt hatte, der Sender verbreite Falschmeldungen. Moskau kündigte daraufhin an, Berufung einzulegen.
via jw: RT-Verbot in Frankreich von EU-Gericht bestätigt
siehe auch: EU-Gericht bestätigt Sendeverbot von russischem Sender. Der russische Staatssender RT ist mit einer Klage gegen ein EU-Sendeverbot wegen des Vorwurfs der Kriegspropaganda gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union befand, dass die Entscheidung der EU, die Verbreitung von RT zu verbieten, gerechtfertigt war und die Pressefreiheit nicht gefährdete. Wegen der “äußersten Dringlichkeit wegen des Krieges” habe das schnelle Verbot nicht gegen das Recht von RT verstoßen, rechtlich Gehör zu finden. Der Europäische Rat hatte im März beschlossen, RT und Sputnik kurz nach Russlands Invasion in der Ukraine zu verbieten. Russland nutze diese Kanäle, um seine Aggression gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen und die Gesellschaft in Europa unter der direkten Kontrolle der russischen Führung anzugreifen, hieß es. Die französische Tochter des Senders RT France focht die Entscheidung mit dem Argument an, das Verbot verstoße gegen die Meinungsfreiheit. Zustimmung zu dem Urteil kam indes aus dem Europäischen Parlament.