Der Bundeswehroffizier Franco A. muss mehrere Jahre in Haft: Aus Sicht des Oberlandesgerichts Frankfurt gab er sich vor einigen Jahren als syrischer Flüchtling aus und plante eine schwere staatsgefährdende Straftat. Mehr als fünf Jahre nach seiner Festnahme wurde der Bundeswehroffizier Franco A. vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 33-Jährige damals eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant hatte. (…) Anschlagsziele Der Fall Franco A. kam im Februar 2017 ins Rollen. Damals wurde auf einer Toilette auf dem Flughafen in Wien eine geladene Pistole gefunden. Kurz darauf wurde Franco A. festgenommen, weil er eben diese Waffe aus dem Versteck abholen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist noch immer unklar. Franco A. hatte jedoch auch eine Liste mit Namen mehrerer Politiker bei sich, sodass vermutet wurde, diese Personen seien mögliche Ziele eines geplanten Anschlags. Laut Bundesanwaltschaft zählten unter anderem der damalige Justizminister, Heiko Maas, und Claudia Roth, die damalige Vizepräsidentin des Bundestages, zu den auf der Liste geführten Politikern.Später kam heraus, dass Franco A. bereits bei der Bundeswehr durch die rechtsradikalen Ansichten in seiner Abschlussarbeit aufgefallen war.
via tagesschau: Bundeswehroffizier verurteilt Fünfeinhalb Jahre Haft für Franco A.
siehe auch: Ex-Bundeswehroffizier vor dem OLG Frankfurt am Main Franco A. wegen rechter Terrorpläne verurteilt. Er hatte unter der vermeintlichen Tarnung als syrischer Flüchtling mehrere Terroranschläge geplant. Der ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. wurde deshalb jetzt zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat den ehemaligen Bundeswehroffizier Franco A. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat sowie waffenrechtlicher Verstöße zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (Urt. v. 15.07.2022, Az. 5 – 2 StE 18/17 – 5a – 1/17). Zudem bescheinigte das Gericht Franco A. eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und ein monatelanges Doppelleben geführt. Als angeblicher Flüchtling hatte er laut Anklage des Generalbundesanwalts (GBA) auch Sach- und finanzielle Leistungen erhalten – daher war es auch um einen Betrugsvorwurf gegangen.