Die Anklage sieht in Franco A. einen gefährlichen Rechtsextremisten und fordert sechseinhalb Jahre Haft – die Verteidigung fordert hingegen im wichtigsten Anklagepunkt Freispruch. Ihr Fazit lautet: „Viel Gesinnung, wenig Straftaten.“ Am Freitag soll das Urteil im Prozess gegen den terrorverdächtigen Bundeswehroffizier Franco A. verkündet werden. Ist der Bundeswehroffizier Franco A. ein gefährlicher Rechtsextremist, der Waffen hortete und Anschläge auf Politiker plante? Oder hat der 33-jährige zwar ein eher kontroverses Weltbild und einige gewöhnungsbedürftige Verhaltensweisen, steht aber zu Unrecht unter Terrorverdacht? Für diesen Freitag wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt das Urteil erwartet – vorausgesetzt, es gibt nicht wie bereits mehrfach während des Verfahrens einen coronabedingten Ausfall. (…) Die Bundesanwaltschaft forderte im Juni in ihrem Plädoyer eine sechseinhalbjährige Haftstrafe, unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft sehen in Franco A. einen gefährlichen Rechtsextremisten, der Anschläge geplant, Waffen gehortet und politisch Andersdenkende ausgespäht hat. Auch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wirft die Anklage A. vor, zudem Betrug. Denn in seiner Rolle als angeblicher Flüchtling erhielt er Sach- und Geldleistungen. (…) Trotz des Terrorverdachts befand sich der Angeklagte seit November 2017 auf freiem Fuß. Im Februar wurde er allerdings erneut festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Das Gericht sah Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Dabei geht es auch um den Verbleib dreier Waffen, die A. nach eigenem Eingeständnis besaß, über deren Verbleib er aber nichts sagen wollte.

via rnd: Urteil am Freitag erwartet Franco A.: Rechtsextremist oder „viel Gesinnung, wenig Straftaten“?