#Strafbefehl erlassen : #Reichsbürger wollte als #Amokläufer Angst verbreiten: Jetzt muss er #Strafe zahlen

Angeklagter André S. soll öffentlichen Frieden gestört haben. Da er nicht zum Prozess erschien, erließ das Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl. Der Platz für den Angeklagten bleibt an diesem Vormittag leer. Die Richterin des Amtsgerichts Tiergarten, der Staatsanwalt und die fünf Zeugen warten vergeblich. André S. hat es vorgezogen, an diesem Mittwoch nicht zu erscheinen. Der 58 Jahre alte Mann hätte sich wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat, Hausfriedensbruch, Verstoß gegen das Waffengesetz und Trunkenheit im Straßenverkehr vor Gericht verantworten müssen. Eigentlich ist sein Nichterscheinen nicht verwunderlich. Denn stimmt es, was bisher in den Medien über André S. berichtet wurde, dann steht er der Reichsbürger-Szene nah. Und deren Mitstreiter lehnen die Legitimität der Gerichte ab. Der in Treptow-Köpenick lebende Mann soll am 31. Oktober 2019 kurz nach 14 Uhr den S-Bahnhof Hermannstraße in Berlin-Neukölln betreten haben. Dabei trug er nach den Ermittlungen eine an den Attentäter von Halle erinnernde Kampfmontur. Zudem soll er die Attrappe einer Pistole dabeigehabt haben, die offenbar wie eine scharfe Waffe aussah. (…) Als der Angeklagte 15 Minuten nach dem eigentlichen Beginn der Verhandlung noch immer nicht im Saal auftaucht, ist die Geduld der Richterin am Ende. Auf Antrag des Staatsanwalts ergeht gegen André S. ein Strafbefehl. 120 Tagessätze zu je 30 Euro muss er danach zahlen. Der Verteidiger von André S., der ebenfalls umsonst auf seinen Mandanten gewartet hat, kündigt an, gegen den Strafbefehl vorgehen zu wollen. Das bedeutet, dass es zu einer Verhandlung kommen wird. Wenn der Angeklagte die 3600 Euro nicht zahlen will, muss er vor Gericht erscheinen. Ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig. Sicherheitsbehörden alarmiert Brieffreundschaft mit Halle-Attentäter: Polizistin suspendiert

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