AfD-Landtagsabgeordneter Czuppon vor Gericht – #Polizeiproblem #ThorSteinar #Buchenwald

Seit Donnerstag muss sich der AfD-Abgeordnete Torsten Czuppon vor dem Schöffengericht verantworten. Czuppon soll 2017 als Polizist in Buchenwald ein Thor-Steinar-Shirt getragen und den damaligen Hinweisgeber – die Gedenkstätte – laut Anklage selbst angezeigt haben. Das Erfurter Schöffengericht verhandelt seit Donnerstagmorgen gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Torsten Czuppon. Dem Polizeibeamten wird Verfolgung Unschuldiger vorgeworfen. Bei einem Seminar in der Gedenkstätte Buchenwald im Jahr 2017 soll Czuppon ein Shirt der Marke Thor Steinar getragen haben. Damals war Czuppon noch Gruppenleiter der Wasserwerferstaffel in der Thüringer Bereitschaftspolizei. Bei der zweitägigen Fachtagung für Justiz- und Polizeibeamte ging es um Holocaustleugnung. Dabei soll Czuppon mit einem T-Shirt der Marke Thor Steinar provoziert haben. (…) Nach einem Hinweis der Gedenkstätte war gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Czuppon hatte die Gedenkstätte daraufhin wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung angezeigt. Diese Anzeige soll er laut Anklage selbst erstattet und darüber hinaus auch selbst bearbeitet haben.

via mdr: AfD-Landtagsabgeordneter Czuppon vor Gericht

siehe auch: “VERFOLGUNG UNSCHULDIGER” Prozessauftakt: Angeklagter AfD-Abgeordneter schweigt. Für den AfD-Landtagsabgeordneten Torsten Czuppon wurde in einem Strafverfahren aus der Anklage “falsche Verdächtigung” das schwerere “Verfolgung Unschuldiger”, weil er als Polizist eingriff. Nun begann der Prozess dazu. Es ist eine Geschichte in drei Akten, die seit Donnerstag vor dem Erfurter Schöffengericht verhandelt wird. Sie beginnt im November 2017 mit einem Seminar zu Geschichtsrevisionismus und Holocaustleugnung in der Gedenkstätte Buchenwald. Ein Seminar für Mitarbeiter von Justiz und Polizei. Einer der Teilnehmer: der Polizeibeamte Torsten Czuppon. Der habe unter einer Jacke mit Reißverschluss ein Thor-Steinar-T-Shirt mit der Aufschrift “Anpassungsstörung” getragen. Die Marke gilt als Gesinnungscode rechtsextremer Gruppierungen. Das Tragen solcher Kleidung ist auf dem Gelände der Gedenkstätte verboten, das steht in der Hausordnung (pdf). (…) Als Czuppon im Rahmen eines Disziplinarverfahrens dazu befragt wurde, stellte er Anzeige gegen die Hinweisgeber wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung (StGB §164). Diese Anzeige soll er bei sich selbst aufgegeben haben. Verfahren wegen falscher Verdächtigung Gegen einen der beiden Männer, die den Hinweis auf das T-Shirt gaben, wurde auch tatsächlich ein Verfahren eingeleitet – aber gleich wieder eingestellt. Stattdessen wurde nun ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen Czuppon eingeleitet – und damit beginnt der zweite Akt. Wegen dieses Vorwurfs stand Czuppon im November vorigen Jahres vor der Einzelrichterin im Amtsgericht Sömmerda. In diesem Prozess wurde dann bekannt, dass Czuppon die Anzeige nicht nur bei sich selbst erstattet, sondern auch selbst bearbeitet haben soll. Das ist nach dem Gesetz ein deutlich schwerwiegenderer Vorwurf, er heißt Verfolgung Unschuldiger (StGB § 344), und darauf steht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. So ein Verbrechen darf die Einzelrichterin nicht verhandeln, und deshalb steht Czuppon jetzt vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Erfurt. (…) Sollte Czuppon verurteilt werden, hat das berufliche Folgen für ihn. Bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr muss er den Polizeidienst verlassen.

screenshot Thüringer Landtag; archive is NzYWS