Die Berliner Delegierten für den AfD-Parteitag in Riesa sind vom Bundesschiedsgericht der Partei ausgeschlossen worden. Die Parteirichter sahen es als erwiesen an, dass die Wahl manipuliert wurde – auf Betreiben von Parteivize Beatrix von Storch. Zur Wiederwahl stellen kann sich die 51-Jährige dennoch. Die 25 Berliner Delegierten der AfD dürfen höchstwahrscheinlich nicht am Bundesparteitag im sächsischen Riesa teilnehmen. Deren Wahl auf einem Landesparteitag am 13. Juni 2021 war unwirksam, urteilt das Bundesschiedsgericht der AfD. Das Urteil liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Das Gericht bestätigte damit ein gleichlautendes Urteil des Landesschiedsgerichts Berlin. Schwere Vorwürfe werden vor allem gegen AfD-Bundesvize Beatrix von Storch erhoben. Diese habe darauf gedrängt, drei Kandidaten der bereits geschlossenen Kandidatenliste hinzuzufügen. Eine unterlegene Kandidatin hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und bekam nun Recht.

via rnd: Schlappe für AfD-Politikerin AfD-Parteitag: Beatrix von Storch darf nicht mitstimmen

siehe auch: Bundesparteitag in Riesa AfD-Bundesschiedsgericht bestätigt Annullierung der Berliner Delegiertenwahl. Am Wochenende trifft sich die AfD zum Bundesparteitag in Riesa. Schon vorher gibt es Ärger – die 25 Berliner Delegierten dürfen nach einem Beschluss des obersten Parteigerichts nicht dabei sein. Doch es gibt womöglich eine Hintertür. Der Bundesparteitag der AfD in Riesa wird am kommenden Wochenende aller Voraussicht nach ohne Delegierte aus Berlin stattfinden. Das AfD-Bundesschiedsgericht ist kurz vor dem Parteitag einer Entscheidung des Berliner AfD-Landeschiedsgerichts aus diesem Frühjahr gefolgt, das die Delegiertenwahl annulliert hatte. 25 im vergangenen Jahr gewählte Berliner Delegierte werden sich den Weg nach Sachsen damit sparen können. Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts umfasst elf Seiten, sie liegt dem SPIEGEL vor. Darin bestätigt die erste Kammer des obersten Parteigerichts das Urteil des Landesschiedsgerichts Berlin vom 9. Mai 2022 – und stellt fest: »Die Wahl der Bundesdelegierten war unwirksam.« Ein Rechtsmittel, so die Parteirichter, sei »nicht gegeben«.

oups
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