Zeigt das Verlangen nach Sex »Mangel an charakterlicher Integrität«? Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt peinliche Hilflosigkeit angesichts der Tatsache, dass in jeder Uniform ein nackter Mensch steckt. Ein Mensch, in diesem Fall ein weiblicher Mensch, möchte gern Sex haben und tut das auf einem Datingportal kund. Im richtigen Kontext kann das ein für alle Beteiligten erfreulicher Sachverhalt sein. Im Fall der Bundeswehrkommandeurin Anastasia Biefang störten sich Leute daran, die mit dem Wunsch nach Sex oder dessen Ausübung mit dieser Frau rein gar nichts zu tun hatten: Ihr Vorgesetzter erteilte ihr einen Verweis, weil er den Ruf der Bundeswehr in Gefahr sah. Die Sache ging vor den Kadi, erst vor das Truppendienstgericht, dann bis zum Bundesverwaltungsgericht. Eigentlich, sollte man meinen, geht es auch den Arbeitgeber Bundeswehr doch gefälligst einen trockenen Kehricht an, was man nach Feierabend im Bett oder sonst wo treibt, solange man nicht öffentlich »ein Service Ihrer Verteidigungskräfte« dabei schreit. Die Frau war aber privat auf dem Datingportal unterwegs und tat dort auch nicht kund, dass sie als Kommandeurin arbeitet. Gnädig stand ihr das Bundesverwaltungsgericht dann auch zu, dass sie im Internet »Kontakte mit Gleichgesinnten« suchen und über ihre geschlechtlichen Beziehungen frei bestimmen dürfe. Aber so ganz dann eben doch nicht: Die Soldatin müsse »Formulierungen vermeiden, die den falschen Eindruck eines wahllosen Sexuallebens und eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität erwecken«.
via spiegel: Verweis für Soldatin wegen Datingprofils Sex ist Privatsache!