Der Passauer AfD-Landtagsabgeordnete Stadler muss weiter auf seine Waffenbesitzkarte verzichten. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden. Er hatte seine Karte verloren, nachdem er Landtagspräsidentin Aigner verunglimpft hatte. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat eine Klage des Passauer AfD-Landtagsabgeordneten Ralf Stadler abgewiesen. Er hatte gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte geklagt. Der AfD-Politiker war vom Amtsgericht München im September 2020 aufgrund einer Fotomontage unter anderem wegen Verleumdung zu 60 Tagessätzen verurteilt worden. Er hatte ein offizielles Foto, auf dem Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) mit Luftballons abgebildet war, bearbeitet und auf Facebook gepostet. In die blauen Ballons war das AfD-Logo montiert und das Foto mit “Die AfD wirkt auch in Bayern” untertitelt worden. Das Landratsamt Passau hatte nach dem Münchner Urteil Stadlers Waffenbesitzkarte eingezogen, weil bei ihm die “notwendige waffenrechtliche Zuverlässigkeit” nicht gegeben sei.

via br: AfD-Abgeordneter Stadler bekommt Waffenbesitzkarte nicht zurück

siehe auch: Keine Waffen für Stadler: AfD-Mann scheitert vor Gericht. Der AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler bekommt seine Waffenbesitzkarte nicht zurück. Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg scheiterte er am Dienstag mit seiner Klage gegen das Landratsamt Passau, das ihm die Karte im März 2021 entzogen hatte. (…) Der 57-jährige Niederbayer kann nun frühestens im September 2025 eine neue Waffenbesitzkarte beantragen. Ob er das tun wird, ließ er zunächst offen. Seine Neun-Millimeter-Pistole hat er nach eigenen Worten bei einem Bekannten in Verwahrung gegeben.

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