Verwaltungsgericht: AfD darf Halle in Lüneburg für Parteitag nutzen

Der Landkreis Lüneburg ist verpflichtet, der AfD Niedersachsen die Halle der LKH-Arena in Lüneburg zu überlassen. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts. Lüneburg – Die niedersächsische AfD darf ihren Landesparteitag am 11. und 12. Juni in Lüneburg abhalten. Das hat das Verwaltungsgericht nach einem vorhergehenden Gerichtsurteil am Donnerstag (12.05.2022) bekanntgegeben. Folglich ist der Landkreis Lüneburg verpflichtet, der rechten Partei die LKH-Arena in Lüneburg zu überlassen (Aktenzeichen 1 B 17/22). Das Urteil gilt auch für von der Partei genannte spätere Ausweichtermine. Noch zu Wochenbeginn hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg einen Antrag der AfD Niedersachsen auf Überlassung der Sparkassen-Arena in Aurich abgelehnt. Verwaltungsgericht: Landkreis Lüneburg muss AfD Nutzung von Halle in Lüneburg gestatten Das Lüneburger Gericht begründete sein Urteil damit, dass dem AfD-Landesverband als politischer Partei nach dem Parteien- wie auch dem Grundgesetz ein Überlassungsanspruch zustehe. Bei der LKH-Arena handele es sich ungeachtet ihrer privaten Trägerschaft um eine öffentliche Einrichtung, da der Landkreis Lüneburg 100 Prozent der Anteile an der Betreibergesellschaft halte.

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