Die Ermittlungen von Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft Dresden richten sich gegen eine Vereinigung, die zur Reichsbürger-Szene zählt. Falkenstein. Wegen des “Verdachts der Fortführung einer verbotenen Organisation” hat die Soko Rex des Landeskriminalamts am Mittwoch fünf Objekte in vier sächsischen Orten durchsucht – eine der Razzien fand nach Informationen von “Freie Presse” im Falkensteiner Ortsteil Trieb statt. Sie richtete sich gegen den mit 43 Jahren jüngsten der insgesamt fünf Beschuldigten (zwei Frauen, drei Männer) im Alter bis zu 87 Jahren. Fortgeführt haben sollen sie die seit 2020 verbotene Organisation “Geeinte Deutsche Völker und Stämme” (GdVuSt), die dem Reichsbürger-Spektrum zugerechnet wird und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik ablehnt. (…) Nach Auskunft der Polizei wurde bei der Durchsuchung in Trieb Material gefunden, das den Tatverdacht erhärtet – eben die Fortführung der erwähnten GdVuSt, was gemäß Paragraf 85 StGB strafbar wäre. Rädelsführern drohen nach diesem Paragrafen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, Mitglieder müssen mit bis zu drei Jahren rechnen. Außer in Trieb wurden auch Objekte in Hoyerswerda, Dresden und Borthen (Sächsische Schweiz) durchsucht

via freie presse: Razzia gegen mutmaßlichen Reichsbürger in Trieb

siehe auch: Razzia bei mutmaßlichen Reichsbürgern in Sachsen. In Sachsen gibt es laut Innenministerium derzeit 1.900 sogenannte Reichsbürger. Das sind deutlich mehr als in den Vorjahren. Eine Sondereinheit des Landeskriminalamtes hat im Zuge von Ermittlungen mehrere Wohnungen durchsucht. Beamte der Soko Rex des Landeskriminalamtes Sachsen haben am Mittwochmorgen Wohnungen und ein Gewerbeobjekt in Dresden, Falkenstein, Borthen und Hoyerswerda durchsucht. Wie die Behörde mitteilte, ermittelt sie gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Dresden gegen fünf Deutsche. Zwei Frauen und drei Männer im Alter zwischen 44 und 87 Jahren stehen demnach unter dem Verdacht, die verbotene Organisation “Geeinte Deutsche Völker und Stämme” fortzuführen. Die Reichsbürger-Gruppierung war vor zwei Jahren vom Bundesinnenministerium verboten worden.