Ein Kriminalhauptkommissar wird nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover wegen seiner Nähe zur “Reichsbürger”-Bewegung aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Ein Polizeibeamter habe die Pflicht, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen, er habe ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zum Staat, sagte der Vorsitzende Richter Martin Goos am Donnerstag zur Urteilsbegründung. “Damit verträgt sich Ihr Verhalten nicht.” Die Polizeidirektion Hannover hatte eine Disziplinarklage gegen den 58-Jährigen eingereicht, um ihn aus dem Dienst zu entfernen. Vorgeworfen wurde ihm unter anderem, der “Reichsbürger”-Bewegung anzugehören sowie staatliche Institutionen verunglimpft und auf Veranstaltungen der “Querdenker”-Szene Verschwörungstheorien verbreitet zu haben. Der Vorwurf der Nähe zur “Reichsbürger”-Bewegung erscheine berechtigt, sagte Goos
via t-online: “Reichsbürger”-Nähe: Kommissar aus Beamtenverhältnis gelöst
siehe auch: Disziplinarklage – Urteil: „Querdenker“ Michael Fritsch ist kein Polizist mehr. Der „Querdenker“ Michael Fritsch ist kein Polizist mehr. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.