Deutsche Kriegsbefürworter: Bundesweit mehr als 140 Ermittlungsverfahren

Wer öffentlich das Z-Symbol zeigt und den russischen Angriffskrieg in der Ukraine befürwortet, kann dafür juristisch belangt werden. Bundesweit gibt es wegen solcher Vorfälle bereits mehr als 140 Ermittlungs­verfahren, wie eine Umfrage des RND zeigt. Seit dem 24. Februar haben Polizei und Staatsanwaltschaften in mehreren Bundesländern insgesamt mehr als 140 Ermittlungsverfahren wegen der Befürwortung des russischen Angriffskriegs eingeleitet. In der Mehrheit der Fälle geht es um die Verwendung des Z‑Symbols, mit dem die russische Armee in der Ukraine unter anderem ihre Panzer und Fahrzeuge kennzeichnet. Das hat eine Umfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) bei den Innen‑ und Justizministerien und Landeskriminalämtern der Bundesländer ergeben. Allein in Sachsen-Anhalt wurden seit dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine mindestens 19 Verstöße gegen §140 des Strafgesetzbuchs erfasst, der das Belohnen und Billigen von Straftaten unter Strafe stellt. In 17 dieser Fälle ging es laut Angaben des Landesinnenministeriums um die Verwendung des Z‑Symbols. Die Verwendung des Symbols wird in mehreren Bundesländern als rechtswidrige Unterstützung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gewertet. „Das Zeigen dieses Symbols in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg führt zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, wenn nach dem Gesamtkontext ein Befürworten oder Gutheißen des russischen Angriffskriegs zum Ausdruck gebracht werden soll“, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums in Magdeburg mit.

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