Zu bestimmten Anlässen darf künftig die Regenbogenflagge vor Bundesgebäuden gehisst werden. Innenministerin Faeser erteilte eine entsprechende Genehmigung, um die “völlig überkommene bisherige Praxis” abzulösen.Künftig darf die Regenbogenflagge zu bestimmten Anlässen an Dienstgebäuden des Bundes gehisst werden. Die entsprechende Genehmigung sei erteilt worden, teilte das Bundesinnenministerium mit. Ohne diese Genehmigung habe es in der Vergangenheit häufiger Diskussionen gegeben, so das Ministerium.”Wir wollen, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Ende hat”, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser. “Wir wollen Solidarität mit allen zeigen, die immer noch Ausgrenzung erleben müssen. Dafür ist die Regenbogenflagge das weltweit bekannte Symbol.”Anlass für das Setzen der Regenbogenflagge muss laut Ministerium ein konkreter Termin sein wie etwa der “Christopher Street Day” (CSD) oder eine andere örtliche oder regionale Veranstaltung wie eine “Pride Week”. (…) Die Regenbogenflagge steht für Toleranz gegenüber Schwulen, Lesben und Transgender. Das Verbot, diese an Bundesgebäuden zu hissen, nannte Faeser eine “völlig überkommene bisherige Praxis”. Sie erklärte: “Wir sind ein modernes und vielfältiges Land. Es ist allerhöchste Zeit, dass wir das auch als staatliche Institutionen deutlicher zeigen.”
via tagesschau: Erlaubnis des Innenministeriums – Regenbogenflagge nun auch an Bundesgebäuden
