»Gegenwärtig nicht mehr tragbar«: Ein Leipziger Dienstgericht hat dem rechtsextremen ehemaligen AfD-Abgeordneten Jens Maier untersagt, als Richter tätig zu sein. Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf sein Richteramt vorerst nicht mehr ausüben. Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte dem 60-Jährigen vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Maier sei angehört worden. Das Gericht erklärte demnach, »der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen«. Er werde sein Amt voraussichtlich nicht »verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person« führen. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. Er galt als führender Kopf des rechtsextremistischen und zumindest offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD.
via spiegel: Rechtsextremer Ex-AfD-Abgeordneter – Gericht untersagt Jens Maier die Amtsgeschäfte als Richter
siehe auch: Ex-AfD-Bundestagsabgeordneter – -Gericht untersagt Maier die Amtsgeschäfte. Ein Gericht in Leipzig hat dem früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier vorläufig untersagt, sein Richteramt auszuführen. Gehalt bezieht er weiterhin. Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf bis auf Weiteres nicht mehr als Richter arbeiten. Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte dem 60-Jährigen vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte, wie das Gericht mitteilte (…) Der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen.