Gerichtsurteil – Keine Pension für »Reichsbürger«-Lehrerin

Zehn Jahre nach ihrer Pensionierung hat eine ehemalige Lehrerin zwei Bücher geschrieben, in denen sie sich als »Reichsbürger« outet. Das kostet sie nun ihr Ruhegehalt. Sie bezeichnete die Bundesrepublik Deutschland als »Scheinstaat«, den Bundespräsidenten als »Geschäftsführer«, das demokratische Wahlsystem als »Partei-Wahldiktatur« und die deutsche Verfassung als »ungültig«. Deshalb verliert eine ehemalige Beamtin nun ihre Pension. Die Frau hatte bis 2006 als Lehrerin in Rheinland-Pfalz unterrichtet, dann ging sie in Ruhestand. Etwa zehn Jahre später, also um das Jahr 2016, schrieb sie zwei Bücher und mehrere Briefe an Behörden, in denen sie verfassungswidriges Gedankengut verbreitete. Das Land Rheinland-Pfalz reichte daraufhin eine Disziplinarklage ein, um der Beamtin ihre Pension abzuerkennen – mit Erfolg. (…) Die Treuepflicht als Beamtin bestehe auch über das aktive Dienstverhältnis hinaus, so die Richter. Den Staat herabzusetzen und zu diffamieren, stelle eine schwerwiegende Verletzung dieser Pflicht dar und lasse sich auch nicht mit Verweis auf die Meinungs- oder die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen

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siehe auch Ruhegehalt pensionierter Lehrerin wegen Vertretens von „Reichsbürger“-Gedankengut aberkannt. Einer Lehrerin, die sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, indem sie das mit ihrer Verfassungstreuepflicht nicht zu vereinbarende Gedankengut der sogenannten Reichsbürgerbewegung verinnerlicht und aktiv nach außen getragen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen. Dies entschied der für Landesdisziplinarsachen zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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