„Ungeimpft“-Sterne sind Geschichtsklitterung, sagt der Zentralratspräsident der Juden. Die Bundesländer handeln unterschiedlich. (…) Die Demonstrant:innen würden eine angebliche „Coronadiktatur“ beklagen, sagte der Zentralratspräsident weiter. Aber wenn die freie Presse bei Demonstrationen angegriffen werde, müsse man sich fragen: „Wer greift denn hier zu Mitteln einer Diktatur? Es sind die Coronaleugner selbst, die die Demokratie mit Füßen treten.“Eine „beängstigende Melange“ macht Schuster aus, „Esoteriker, christliche Fundamentalisten und Anthroposophen marschieren einträchtig mit AfDlern und anderen Rechtsextremisten“. Und: „In einer völlig vergifteten Atmosphäre blühen Verschwörungsnarrative, wird Hass geschürt, werden Feindbilder genährt und erhält auch der Antisemitismus kräftigen Aufwind.“ Schuster begrüßt, dass die Justiz inzwischen zumindest in einigen Bundesländern aktiv wird, wenn sich Träger mit nachgemachten „Judensternen“ mit der Aufschrift „ungeimpft“ mit Holocaust-Opfern vergleichen. Er sei froh, wenn Staatsanwaltschaften dies als volksverhetzend einstufen, sagte er – und greift damit in die Debatte ein, ob solche Aktionen von „Querdenker:innen“ wirklich strafbar sind: „Ich hoffe, dass Polizei und Justiz bundesweit viel stärker gegen diese Geschichtsklitterung der Demonstranten vorgehen und sie juristisch zur Verantwortung ziehen.“
Mit seinem starken Appell reagierte Schuster auch auf die Tatsache, dass die Justiz gegen Antisemitismus bei Coronaprotesten aktuell in den Bundesländern unterschiedlich vorgeht, wie vor wenigen Tagen eine Umfrage des Mediendienstes Integration bei den Justiz- und Innenministerien der Länder zeigte. Bei einem Pressegespräch des Mediendienstes hatte Matthias Jahn, Strafrechtsprofessor aus Frankfurt am Main, gewisses Verständnis dafür gezeigt, dass die Justiz zurückhaltend ist. Er begründete das mit einer aus seiner Sicht vorhandenen Lücke im Volksverhetzungs-Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches, Absatz vier. Dort drohen Freiheits- oder Geldstrafe jenem, der „die nationalsozialistische Gewalt- oder Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“. Nicht aber dem, der sie lediglich verharmlost. Die Verharmlosungs-Passage wiederum ist im Absatz drei des Paragraphen enthalten – dort aber explizit auf den Holocaust bezogen.
via taz: Antisemitismus bei Coronaprotesten – :Demokratie wird mit Füßen getreten