Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die 2G-Plus-Regel im Bundestag abgewiesen. Die Partei hatte mit einem “Zweiklassensystem” argumentiert. Dies konnten die Richter nicht nachvollziehen. Auf dem Höhepunkt der Omikron-Welle Anfang Januar 2022 hat auch der Bundestag seine Corona-Regeln verschärft, aus 3G wurde 2G-Plus. Nicht geimpfte und nicht genesene Abgeordnete können seitdem an Plenar- und Ausschutzsitzungen nur getestet und auf gekennzeichneten Tribünenplätzen teilnehmen. Dagegen klagte die AfD-Fraktion im Eilverfahren. Ihre Begründung: Effektive Oppositionsarbeit sei so für die Mitglieder der AfD-Fraktion nicht möglich. Die AfD sieht durch 2G-Plus sogar ein “völlig neues Zweiklassensystem im deutschen Parlamentarismus”. Der Eilantrag der AfD-Fraktion ist vor dem Bundesverfassungsgericht nun gescheitert. Das Gericht sieht keine schweren Nachteile für die Parlamentsarbeit der AfD-Abgeordneten und keine Notwendigkeit für eine Eilanordnung. Eine “Zweiklassengesellschaft” im Parlament drohe nicht. 2G-Plus gelte gleichermaßen für alle Bundestagsabgeordneten, unabhängig davon, ob sie zur parlamentarischen Mehrheit oder Minderheit gehörten.
via tagesschau: Corona-Regel im Bundestag – AfD-Eilantrag gegen 2G-Plus scheitert