Die AfD hat vor dem Kölner Verwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Das Gericht entschied, dass der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen darf. Dagegen hatte die AfD geklagt.Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Das BfV dürfe die Einstufung als Verdachtsfall auch öffentlich mitteilen, um eine politische Auseinandersetzung zu ermöglichen.”Ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte”Es gebe “ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei”, teilte das Gericht nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung in der Domstadt mit. Das BfV habe diese Anhaltspunkte in Gutachten und zugehörigen Materialsammlungen belegt. (…) Sowohl im Flügel als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten “Fremde” möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes. Die Einschätzung des Verfassungsschutzes beruhe insgesamt auf einer “nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung”, erklärte die Kammer.
via tagesschau: Gerichtsentscheid – Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall führen
