Bei der Fahrbereitschaft des Deutschen Bundestages gilt künftig für Abgeordnete die 3G-Regel. Das wurde den Abgeordneten am Montagmorgen in einer Email des Fahrdienstleiters mitgeteilt, die dem MDR vorliegt. Darin heißt es, dass der Betriebsrat und die Geschäftsführung des Dienstleisters darum gebeten hätten, nur noch Fahrgäste befördern zu müssen, die geimpft, genesen oder getestet seien.  Der Fahrdienst des Bundestages sei vorher unter keine entsprechende gesetzliche Regelung gefallen, wie ein Sprecher des Fahrtdienstleisters BwFuhrparkService GmbH dem MDR auf Nachfrage mitteilte. Fahrer können nun kontrollieren. Die Bundestagsverwaltung und das Unternehmen haben sich darauf verständigt, die Abgeordneten um ihre Unterstützung bei der Einhaltung einer 3G-Regelung in Fahrzeugen der Fahrbereitschaft des Bundestags zu bitten, führt der Sprecher weiter aus. Die Fahrerinnen und Fahrer können die Abgeordneten nun vor Fahrtantritt um ein Impf- oder Genesenenzertifikat beziehungsweise um eine aktuelle Bescheinigung über einen Negativtest bitten. Zudem gilt in den Fahrzeugen eine FFP2-Maskenpflicht – sowohl für die Fahrer als auch für die Fahrgäste. In der Mail wird darauf hingewiesen, dass auch Taxifahrten abgerechnet werden können. Andreas Kuhn, Betreuungssekretär der Gewerkschaft Verdi für die Fahrbereitschaft des Bundestages, sagte dem MDR, man begrüße die 3G-Regelung. Hintergrund sei, dass man mitbekommen habe, dass mehrere Angeordnete nicht geimpft seien. Auch hätten Abgeordnete immer wieder Gäste auf den Fahrten mitgenommen. Auf die Frage, aus welcher Fraktion diese Abgeordneten seien, erklärt Kuhn, dass ihm das nur von Abgeordneten der AfD-Fraktion bekannt sei und verweist auf Medienberichte, wonach diese sich schon bei der konstituierenden Sitzung auf die Besuchertribüne begeben mussten

via mdr: Bundestag: Abgeordneten-Fahrdienst künftig mit 3G-Regel

Vorfahrt Paul-Löbe-Haus.jpg
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