Die rechtsextremen „Freien Sachsen“ mobilisieren maßgeblich zu Coronaprotesten und gründeten sich als Partei. Um sich vor einem Verbot zu schützen? Es ist so wie mit den „Spaziergängen“ der Coronaleugner:innen, die in der Realität oft unangemeldete und damit illegale Aufmärsche sind. In Sachsen hat sich die rechtsextreme Gruppierung, die maßgeblich zu diesen oft in Gewalt ausartenden Protesten mobilisiert, zur Partei erklärt. Doch haben die „Freien Sachsen“ überhaupt vor, jemals bei der Bundestagswahl oder wenigstens einer Landtagswahl anzutreten? Daran gibt es berechtigte Zweifel. Die Frage kann dann bedeutsam werden, wenn über das Verbot einer politischen Vereinigung diskutiert wird – bei Parteien ist das deutlich schwerer als bei anderen Organisationen. Die „Freien Sachsen“ gründeten sich im Februar 2021 als Partei. In ihrer Satzung heißt es zwar, man nehme an „öffentlichen Wahlen und am Parteienwettbewerb“ teil. Gleichzeitig erklärte sich die Gruppe aber als „Sammlungsbewegung“, die „patriotischen Initiativen“ und Aktivisten ein Dach bieten wolle.
Der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck erhielt vom Referat Parteienfinanzierung des Bundestages nun die Auskunft, dass die „Freien Sachsen“ zwar in die Unterlagensammlung des Bundeswahlleiters aufgenommen und somit „vorerst als Partei angesehen“ werden. Einen Rechenschaftsbericht muss die erst im Februar 2021 gründete Vereinigung frühestens zum 30. September 2022 einreichen. „Aktuell nicht einzuschätzen“ sei indes, ob die „Freien Sachsen“ über „hinreichend gefestigte Strukturen“ verfügen, um „ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit“ des Ziels einer Vertretung des Volkes im Bundestag oder einem Landtag zu bieten, heißt es in dem Vermerk. (…) Durch die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot seien Parteien mit verfassungswidriger Ausrichtung „relativ gut vor Verboten geschützt“, so der Grüne zur taz. Vereine mit gleicher Ausrichtung könnten über das Vereinsgesetz einfacher verboten werden. Beck sieht einen „Anreiz für Mitglieder aus verbotenen Parteien wie Kameradschaften, sich in Scheinparteien zusammenzuschließen und nur pro forma an Wahlen teilzunehmen, um an dem privilegierten Parteienstatus mit Schutz vor Verbot und steuerrechtlichen Privilegien teilzuhaben“.
via taz: „Freie Sachsen“ im Corona-Protest – Rechte, die eine Partei sein wollen