Der rechtsextreme AfD-Politiker Jens Maier ist nicht mehr Mitglied des Bundestags. Arbeitslosigkeit droht dem Juristen aber nicht. Die Sächsische Justiz muss ihn wieder einstellen. Das sächsische Justizministerium hat gegenüber LTO bestätigt, dass Jens Maier am 23. Dezember 2021 einen Antrag auf Wiedereinstellung in die sächsische Justiz gestellt hat, nachdem er nicht mehr in den neuen Bundestag gewählt worden war. Das sächsische Justizministerium erkennt an, dass der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Richter Maier einen Rückkehranspruch in die sächsische Justiz hat, nicht an sein früheres Gericht, das Landgericht (LG) Dresden, sondern an ein Gericht, das das Justizministerium auswählen wird. Seine Personalakte ist wieder sauber, nachdem ein Verweis aus einem Disziplinarverfahren nach zwei Jahren gelöscht worden ist. (…)
Die Rückkehr des Richters Jens Maier in die sächsische Justiz ist der erste Fall, in dem die Justiz verpflichtet ist, einen extremistischen Richter nach einer gescheiterten Wiederwahl in den Bundestag wieder in ihre Reihen aufzunehmen. Der Rückkehranspruch Maiers offenbart eines der zahlreichen ungelösten Probleme mit AfD-nahen Richtern und Staatsanwälten.

via lto: Rückkehr von Jens Maier in sächsische Justiz – Rechts­ex­t­remer AfD-Poli­tiker darf wieder Richter sein

siehe auch: AfD-Politiker Maier will wieder Richter sein. Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier aus Dresden will zurück in den Staatsdienst – und die sächsische Justiz muss ihn wieder beschäftigen. Wo, ist allerdings noch unklar. Und Maier drohen dann weitere Konsequenzen. Die sächsische Justiz hat ein weiteres Problem. Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Jens Maier darf wieder als Richter arbeiten. Das bestätigte die Sprecherin des Justizministeriums, Anna Gürtler, MDR SACHSEN. Maier habe fristgerecht einen Antrag auf Wiedereinstellung in die sächsische Justiz gestellt. Zuerst hatte die Sächsische Zeitung berichtet. Maier droht weiteres Disziplinarverfahren. Einen Anspruch auf seine frühere Stelle am Landgericht Dresden hat Maier aber nicht. Wo ihn die Justiz künftig einsetzen möchte, ist noch nicht entschieden. Das Ministerium habe nun drei Monate Zeit dafür, so die Sprecherin. Nach seiner Wiedereinstellung drohe Maier wegen seiner früheren Äußerungen als AfD-Politiker allerdings ein neues Disziplinarverfahren. Dies müsse aber der oder die Dienstvorgesetzte entscheiden. Maier wird seit 2020 vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft. Von Richtern wird aber in besonderem Maße Verfassungstreue erwartet. (…) Neben der Wiedereinstellung von Maier hat die sächsische Justiz derzeit weitere “Problemfälle”: Die Disziplinarklage gegen eine Meißner Amtsrichterin und zwei rechtsextreme Referendare, die sich auf den Staatsdienst vorbereiten dürfen.