Thüringer Richter verbietet Masken im Saal und verbreitet Pamphlet mit Querdenker-Thesen

Volker Kuba ist Richter am Amtsgericht Meiningen. Er lehnt Masken im Gerichtssaal ab, das hat er sogar in einem fünfseitigen Beschluss festgehalten. Generell hält er die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung für “blinden Aktionismus”. Kuba ist nicht der einzige Richter mit fragwürdigen Ansichten. (…) Wie der “Spiegel” berichtet, lehnt Volker Kuba Masken in seinem Gerichtssaal ab. In einem fünfseitigen Beschluss schreibt er, sie widersprächen dem Verhül­lungsverbot im Gerichtsverfassungs­gesetz. Und er geht noch weiter: Kuba wettert in dem Papier, das im Februar veröffentlicht wurde, gegen die hiesige Corona-Politik. Seine Aussagen lesen sich wie die eines Querdenkers. (…) Tatsächlich ist es nicht das erste Mal, dass ein deutscher Richter mit abstrusen Beschlüssen für Aufregung sorgt. Christian Dettmar, ein Amtsrichter aus Weimar, hatte im Frühjahr per einstweiliger Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen entgegen dem geltenden Hygienekonzept des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Die Entscheidung war bundesweit diskutiert und kritisiert worden. In seinem Beschluss hatte sich Dettmar auf drei Gutachten gestützt, die die Wirksamkeit verschiedener Corona-Schutzmaßnahmen in Abrede stellen. Außerdem hatte der Familienrichter erklärt, Schulen spielten für den Verlauf der Pandemie keine Rolle. In Querdenker-Kreisen und bei rechten Medien wurde sein Vorstoß als “Sensationsurteil” gefeiert. Genau wie Kuba gilt auch Dettmar als Gegner der Maskenpflicht im Gerichtssaal, wie “Legal Tribune Online” berichtet. In Weimar war noch ein anderer Familienrichter involviert In den Fall involviert war auch der pensionierte Familienrichter Hans-Christian Prestien aus Brandenburg. Er bietet Coronaverharmlosern Mustervorlagen für Klagen gegen die Maskenpflicht an Schulen an. Ein solcher Vordruck soll in Weimar zum Einsatz gekommen sein, wie das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (RND) berichtet. Gegenüber dem Portal bezeichnete Prestien die Corona-Schutzmaßnahmen als “Maskerade”, “Körperverletzung” und “Folter”. Die Anordnung, die Richter Dettmar in Weimar aufstellte, hatte letztlich nur kurze Zeit Bestand. Schon im Mai kippte sie das Thüringer Oberlandesgericht wieder, weil der Jurist nach der OLG-Entscheidung keine Zuständigkeit für die ihm vorgelegte Frage gehabt hatte

via focus: Thüringer Richter verbietet Masken im Saal und verbreitet Pamphlet mit Querdenker-Thesen