Ging ja doch: Mehrere AfD-Abgeordnete, die vor der Kanzlerwahl in Karlsruhe geklagt hatten, weil ihnen die Berliner 2G-Regel für Hotels angeblich die Teilnahme unmöglich mache, sind dann doch problemlos zur Sitzung gekommen. Zehn der elf in Karlsruhe erfolglosen Klägerinnen und Kläger nahmen am vergangenen Mittwoch daran teil, nur einer fehlte entschuldigt. Dies geht aus dem Stenografischen Bericht des Bundestags hervor. Die elf Abgeordneten sind nach eigenen Angaben ungeimpft. Sie hatten argumentiert, sie lebten “außerhalb Berlins weit entfernt vom Bundestag” und seien in Sitzungswochen auf Übernachtungen in der Hauptstadt angewiesen. Mit der dort geltenden 2G-Regel hätten sie keine Möglichkeit, an der Wahl des Bundeskanzlers teilzunehmen. Die Verschärfung der Verordnung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das grundrechtlich geschützte Mandat von Bundestagsabgeordneten. (…) Ausgeschlossen war Bollmann dann aber gar nicht – und bis auf eine Ausnahme auch nicht die von ihm namentlich genannten weiteren Kläger: Carolin Bachmann (33), Christina Baum (65), Marc Bernhard (49), René Bochmann (52), Thomas Dietz (54), Johannes Huber (34), Jörn König (54), Jürgen Pohl (57), Stephan Protschka (44), Harald Weyel (62). Von den elf Parlamentariern fehlte laut Stenografischem Bericht nur Pohl bei der Kanzlerwahl.
via tag24: 2G-REGEL PLÖTZLICH DOCH KEIN PROBLEM? AFD-ABGEORDNETE NAHMEN AN KANZLERWAHL TEIL