Weil er rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Inhalte auf seinem Handy hatte, wurde ein Zeitsoldat fristlos aus der Bundeswehr entlassen. Dagegen klagte der Mann. Das Verwaltungsgericht Koblenz fällte jetzt ein klares Urteil. Wenn ein Zeitsoldat rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Inhalte auf seinem Handy hat und gegen das Film- und Fotografierverbot verstößt, darf er nach einem Urteil fristlos entlassen werden. Das urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Donnerstag (AZ.: 2 K 252/21.KO). Zur Begrünung hieß es, dass das Teilen rechtsextremistischer Inhalte den Zweifel an der persönlichen Integrität und charakterlichen Eignung als Soldat begründe. Der Verstoß gegen das Film- und Fotografierverbot verletzte die Pflicht zum treuen Dienst und zeige ein mangelndes Sicherheitsbewusstsein. Der Soldat kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Im konkreten Fall kam laut Gericht im Oktober 2019 der Verdacht auf, der Kläger habe gegen das Film- und Fotografierverbot im Sabotageschutz- und Sicherheitsbereich verstoßen. Zur Aufklärung habe er freiwillig sein Mobiltelefon abgegeben, hieß es. Darauf waren nicht nur rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Videos sowie Fotos gespeichert – darunter nationalsozialistische Symbole sowie rassistische Witze. Der Soldat hatte auch im Sabotageschutzbereich angefertigte Fotos an Dritte versandt. Er wurde daraufhin aus der Bundeswehr entlassen.

via end: Gericht bestätigt Entlassung von Soldat wegen rechtsextremistischer Fotos