Hartnäckige Fragen bringen Franco A. in Bedrängnis. Eigentlich hat Franco A. wieder einen seiner Vorträge halten wollen. Hat referieren wollen über eine «Bedrohungslage» in der Kaserne im elsässischen Illkirch, wo er als Bundeswehroffizier in der deutsch-französischen Brigade Dienst tat. Gemeint sind mögliche Anschläge, islamistisch motiviert wohl, auf Soldaten. «Diese Bedrohungslage», erklärt der 32-Jährige, gestelzt wie so oft, wenn er zu seinen Ausführungen ansetzt, «war einer der Gründe, warum ich diese Verteidigungsmittel vorgehalten und mich jenseits des Legalen bewegt habe. Es ist der 16. Verhandlungstag im Prozess gegen den Offizier aus Offenbach, dem die Bundesanwaltschaft die »Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat« vorwirft. Franco A. soll rechtsextreme Mordanschläge geplant, sich dafür bewaffnet und eine falsche Identität als Geflüchteter zugelegt haben. Er bestreitet das. Zugegeben hat er nur sein mehr als ein Jahr dauerndes Doppelleben als angeblicher Syrer »David Benjamin«. Und er hat den illegalen Besitz von drei Schusswaffen eingeräumt, darunter ein Sturmgewehr, sowie von mehr als tausend Schuss Munition. »Selbstverteidigungsmittel« nennt er das jetzt, als er zu seinem Vortrag ansetzt. Doch kaum hat Franco A. angefangen, da bringt ihn Christoph Koller, der Vorsitzende des Staatsschutzsenats am Frankfurter Oberlandesgericht, mit einer einfachen Frage aus dem Konzept: »Hatten Sie die Waffen denn in der Kaserne?« Der Angeklagte zögert: »Nein.« – »Das ist nicht logisch«, kontert Koller kühl. Denn was, bitteschön, nütze es, Waffen in Offenbach zu horten, wenn man sich in Illkirch bedroht fühle? »Wenn Sie meinen, dass das nachvollziehbar ist, ist das schön. Ich meine das nicht.« Ob der Angeklagte nicht vielleicht endlich sagen wolle, wann und von wem er die Waffen bekommen habe, wo er sie aufbewahrt habe, geladen oder ungeladen, und wo sie heute seien? Ob es also, kurz gesagt, nicht an der Zeit sei für eine »sinnvolle Einlassung«? »Halten Sie uns nicht für blöd!«, warnt der Richter. »Sie meinen, dass Sie so intelligent sind und über dem Verfahren stehen.« Bislang aber gebe es kaum etwas, was das Gericht am Ende zu seinen Gunsten werten könnte.

via nd: Ins Straucheln geraten