Unsaubere Zitate, unbelegte Behauptungen, kaum Zeit für eine Stellungnahme: Der Bericht der “Bild” über eine Studie von Christian Drosten verstößt gegen den Pressekodex. Der Deutsche Presserat hat der Bild-Zeitung wegen ihrer Berichterstattung über eine Studie des Berliner Virologen Christian Drosten eine Rüge erteilt. Der Beschwerdeausschuss erkannte “mehrere schwere Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht” laut Pressekodex. Insgesamt sprach das Gremium zwölf Rügen aus, davon allein fünf gegenüber Bild oder Bild.de. Der Bild-Artikel “Fragwürdige Methoden: Drosten-Studie über ansteckende Kinder grob falsch”, hatte bundesweit Aufsehen erregt. Nach Auffassung des Beschwerdeausschusses ist die Formulierung, die Studie sei “grob falsch”, von den zitierten Expertenmeinungen im Text nicht gedeckt. Weiter erwähne der Artikel nicht, dass es sich bei der Drosten-Studie um eine Vor-Veröffentlichung handele. Zudem zitiere die Redaktion die Studie “unsauber”. Der Ausschuss rügte auch, dass die Redaktion dem Chefvirologen der Berliner Charité und Berater der Bundesregierung für eine Stellungnahme eine Frist von einer Stunde gesetzt habe – dies sei zu kurz gewesen. Zudem habe die Bild in dem Artikel unterstellt, Drosten habe womöglich Tatsachen unterdrückt.
via zeit: Christian Drosten – Presserat rügt “Bild” für Umgang mit Berliner Virologen