Die Aufsichtskommission wirft der Staatsanwaltschaft indirekt vor, auf dem rechten Auge blind zu sein. Am 24. November 2018 demonstrierte die rechtsextreme PNOS in Basel gegen den UN-Migrationspakt. Wortführer des rechtsextremen Auflaufs war Tobias Steiger, ein bekannter Rechtsextremer und früherer Sektionspräsident der Basler PNOS. Er geisselte nicht nur den UN-Migrationspakt, sondern fiel auch mit antisemitischen Äusserungen auf. Gegen die Demo von rechts organisierte die Linke eine «Basel Nazifrei»-Demonstration. Es kam zu Scharmützeln zwischen den linken Gegendemonstranten und der Polizei sowie zu Sachbeschädigungen. In der Folge erhob die Basler Staatsanwaltschaft gegen rund 60 Gegendemonstranten Anklage, etliche kassierten in der Folge ungewöhnlich harte Strafen. Rigoros gegen Links, lasch gegen Rechts. Während die Staatsanwaltschaft gegen Links rigoros vorging, beachtete sie allerdings eine Strafanzeige des israeltischen Gemeindebundes Basel (IGB) gegen den PNOS-Redner Tobias Steiger wegen seiner antisemitischen Äusserungen nicht. Erst als Medien nachfragten, wieso sich die Staatsanwaltschaft in dieser Sache nicht bewege, eröffnete sie 17 Monate nach der Demonstration im vergangenen Frühling eine Strafuntersuchung gegen den Rechtsextremen. Das ist um so erstaunlicher, da ein möglicher Verstoss gegen die Antirassismus-Norm ein Offizialdelikt ist und von Amtes wegen untersucht werden müsste – nicht erst nach kritischer Medienberichterstattung.
Harsche Kritik von neutraler Kommission. Die Aufsichtskommission über die Staatsanwaltschaft – ein Gremium, das bis jetzt noch nie mit kritischen Kommentaren zur Staatsanwaltschaft aufgefallen wäre – hat nun die Vorgänge rund um die PNOS-Demo akribisch untersucht. Sie kommt dabei zu einem für die Staatsanwaltschaft (Stawa) unangenehmen Schluss. Die Stawa habe die Gegendemonstranten «mit grossem Aufwand und in einer grossen Anzahl von Einzelverfahren zur Rechenschaft» gezogen und harte Strafen gefordert. Gleichzeitig habe sie die Rechtsextremen «nicht mit derselben Dringlichkeit» verfolgt. Es sei daher «erklärungsbedürftig», dass die zahlreichen Beamtinnen und Beamten von Kantonspolizei und sogar Nachrichtendienst nicht auf die Idee gekommen seien, ein Verfahren wegen Rassendiskriminierung anzustreben, obwohl es sich um ein Offizialdelikt handle.

via srf: Urteil der Aufsichtskommission – Lasch gegen Rechtsextreme: Kritik an Basler Staatsanwaltschaft