Das Landgericht Dresden hat den 17-jährigen Florian R. wegen versuchten Mordes zu einer Jugendhaftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Am 30. August 2020 hatte der damals 16-Jährige zwei Personen auf einer Technoparty in der Dresdner Heide schwer verletzt. Ein rechtes Tatmotiv will das Gericht jedoch nicht erkennen können – stattdessen bagatellisiert es die Tat. Viel ist über den Prozessverlauf nicht bekannt. Als Jugendstrafsache verhandelte das Gericht den Fall unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Klar ist: Der 16-jährige Täter war in der Tatnacht mit einem Kampfmesser mit einer 19 cm-Klinge bewaffnet. Bereits auf dem Weg zur Party soll Florian R. eine Person rassistisch beleidigt und einen Hitlergruß gezeigt haben. Nicht einmal eine Stunde später hat er ein junges Paar hinterrücks mit dem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt. Der Blick auf die Social Media-Accounts des Täters demonstrierte dessen neonazistische Gesinnung. Er war dort fast ausschließlich mit Personen vernetzt, die neonazistische Inhalte propagieren. Einige davon sind regelrechte Neonazi-Influencer, die mit Hilfe der Plattformen ihre Ideologie unter ihre Follower:innen bringen. Nicht ohne Grund hatte es jemand sehr eilig, die Profile von Florian R. schnellstmöglich aus dem Netz zu nehmen. Ohne eine schnelle antifaschistische Reaktion hätte die Öffentlichkeit nie von diesem Hintergrund erfahren. Hinzu kommen Hinweise auf reale Kontakte des Täters ins neonazistische Milieu von Dresden. Das Landgericht berücksichtigt diese Umstände nicht. Inwiefern sie überhaupt ausführlich im Prozess beleuchtet wurden, bleibt offen. Die Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft lassen eher daran zweifeln, dass sie sich vor Gericht um ernsthafte Aufklärung bemüht hat. Auf eine kleine Anfrage antworte das Justizministerium, dass die Ermittlungen eine rechte Gesinnung des Beschuldigten nahelegen. Dass die Tat selbst rechtsradikal motiviert gewesen sei, dafür gäbe es jedoch keine Beweise.

via addn: Urteil zum Messerangriff: Bagatellisierung rechter Gewalt