Die AfD-Fraktion wollte per Gerichtsurteil durchsetzen, dass ihre Kandidaten in das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt werden, das wiederum den Verfassungsschutz überwacht. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen AfD-Antrag über die Besetzung des sogenannten Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) im Landtag am Donnerstag abgelehnt. Der Antrag sei unzulässig, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Peter Küspert. Die AfD, die gar nicht zur Verkündung der Entscheidung im Gericht erschien, hatte die Zusammensetzung und das Wahlverfahren im juristischen Verfahren der sogenannten Meinungsverschiedenheit klären wollen. Aber: “Für solche Beanstandungen ist das von ihnen gewählte Verfahren gerade nicht vorgesehen”, sagte Küspert. Für den Gerichtshof sei es darum “weder geboten noch sachgerecht, auf die Sache einzugehen”. Das PKG kontrolliert unter anderem die Arbeit des Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Ihm gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache. Ende 2018 konnten aber in vier Wahlgängen keine von den Rechtspopulisten vorgeschlagenen Kandidaten im Plenum eine Mehrheit hinter sich vereinen. Der Platz blieb unbesetzt

via sz: AfD scheitert mit Klage gegen bayerischen Landtag

siehe auch: AfD unterliegt vor bayerischem Verfassungsgericht – demokratische Landtagsfraktionen sehen sich bestätigt. SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CSU, FREIE WÄHLER und FDP zum Urteil zur Zusammensetzung und der Mitglieder-Wahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bayerischen Landtag: „Versuch der AfD-Fraktion ist gründlich missglückt.“ Zum heutigen (26.8.) Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Verfahren der AfD gegen den Landtag und die demokratischen Fraktionen wegen der Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums erklären die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CSU, FREIEN WÄHLERN und FDP: „Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Antrag der AfD-Fraktion abgewiesen, da er in der gewählten Antragsform verfassungsrechtlich unzulässig ist. Der Versuch der AfD, durch das Gericht einen Anspruch auf Teilhabe im Parlamentarischen Kontrollgremium zu erhalten, ist gründlich missglückt.“ Dazu Horst Arnold, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Heute lieferte die AfD den Beweis für ihren respektlosen Umgang mit der Bayerischen Verfassung: Ihre aberwitzig konstruierten Anträge wurden vom Gericht als absolut unzulässig zurückgewiesen. Zudem zogen es die Antragssteller vor, dem Entscheidungstermin fernzubleiben. Die Beschneidung demokratischer Rechte von Abgeordneten wurde vereitelt.“