16 Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen hat die Polizei verboten. Querdenken-Gründer Michael Ballweg wollte die Versammlungen gerichtlich durchsetzen. Die Anmelder:innen mehrerer “Querdenker”-Demonstrationen gehen gerichtlich gegen die Verbote ihrer Veranstaltungen am Wochenende vor. Dem Berliner Verwaltungsgericht lägen inzwischen drei Eilanträge vor, teilte Gerichtssprecher Stephan Groscurth dem Tagesspiegel am Freitagnachmittag mit. Einen lehnte das Gericht am Freitagabend ab, wie ein Sprecher der Justizbehörde mitteilte. Demnach bliebt die für Sonntag geplante Kundgebung der Initiative „Querdenken 711“ aus Stuttgart auf der Straße des 17. Juni in Berlin verboten. Zu der Kundgebung waren für Sonntagnachmittag 22.500 Teilnehmer angemeldet. Auch eine weitere für Sonntag geplante Demonstration in der Bundeshauptstadt bleibe verboten. Die Berliner Polizei hatte für das Wochenende insgesamt zwölf geplante Versammlungen in der Stadt untersagt. Am Nachmittag war von den Verwaltungsrichtern bereits ein Eilantrag gegen das Verbot einer geplanten Demo von Gegnern der Corona-Politik abgelehnt worden. Er betraf eine Demonstration mit 3500 Menschen, die am Sonntag unter dem Motto “Friede, Freiheit, Wahrheit” durch die östliche Innenstadt ziehen wollten. Die Demonstration sollte um 10 Uhr Unter den Linden beginnen und um 16 Uhr am Brandenburger Tor enden. Allerdings kann gegen den Beschluss noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erhoben werden.
Die erste Instanz teilte die Ansicht der Polizei, dass von der Demonstration eine zu große Gesundheitsgefahr ausgehen würde. “Eine solche unmittelbare Gefahr ergebe sich in der Gesamtschau aus dem gesteigerten Risiko aufgrund der in Deutschland überwiegend verbreiteten Delta-Variante und ihrer möglichen Verbreitung durch die Versammlungsteilnehmer”, hieß es in einer Mitteilung vom Nachmittag. Dabei verwies das Gericht nicht nur auf die höhere Übertragbarkeit dieser Coronavirus-Mutation, sondern zugleich auf die noch nicht ausreichende Impfquote in Deutschland. Dabei deutete das Gericht auch an, dass es in den anderen Fällen ebenfalls die verhängten Verbote bestätigen könnte – es verwies nämlich auf die Vielzahl der angemeldeten Demonstrationen aus demselben Milieu und die damit verbundene hohe Mobilität. Gericht: Infektionsrisiko auch für unbeteiligte Dritte “Die durch die geplanten Versammlungen bereits innerhalb Berlins entstehende erhöhte Infektionsgefahr weite sich durch die Anreise der Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet noch aus”, teilte das Gericht dazu mit. “Infektionsrisiken bestünden dabei nicht nur für die konkrete Durchführung der Versammlung, sondern auch im Rahmen der An- und Abreise und damit auch für unbeteiligte Dritte.”
via tagesspiegel: „Querdenken 711“ mobilisiert nach Berlin – Verwaltungsgericht bestätigt Demoverbote – unter Verweis auf Delta-Variante