Es dauert eine Weile, bis die Verteidiger des unter Terrorverdacht stehenden und wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz beschuldigten Bundeswehroffiziers Franco A. reagieren. Staatsanwalt Hendrik Buskohl verliest an diesem Donnerstag in Frankfurt am Main die rechtliche Erläuterung, wie mit den Beweismitteln umgegangen werden müsse. »Juden und Deutsche sind nicht dasselbe Volk, sie stoßen sich gegenseitig ab«, wird Franco A. zitiert. »Hitler ist kein Maßstab, der steht über allem«, liest Buskohl vor. Franco A. hat die Bühne an diesem Tag nicht. Noch vor fünf Wochen wirkte er bei Prozessbeginn und im Gerichtssaal geradezu ausgelassen. Nun sitzt er zwischen seinen Verteidigern, schaut in den Raum und ist lange Zeit an diesem Vormittag nicht gefragt, kann sich nicht äußern, nicht rechtfertigen, nicht verteidigen. Insgesamt 129 Audiodateien wurden bei dem 32-jährigen Oberleutnant gefunden. Er nutzte die Diktierfunktion eines Mobiltelefons. Manches mutet an wie ein Tagebucheintrag, manches wie ein heimlicher Gesprächsmitschnitt. Wieder anderes gleicht einem Manifest oder einer vorbereiteten Rede. Staatsanwalt Buskohl kennt die Inhalte, räumt ein, dass nicht alles verwendbar sei, weil es den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffe, der zur besonders geschützten Intimsphäre gehört.
Geht es nach Buskohl, dann müssen zahlreiche der Aufnahmen als Beweisstücke – er zählt mehr als 20 Audiodateien auf – zugelassen werden. So äußerte der Angeklagte am 7. März 2015 offen demokratiefeindliche Positionen, die unmittelbar an seine antisemitische und rassistische Masterarbeit anknüpfen. »Alles Lüge«, so der Blick des Offiziers A. auf die westliche Welt, der nur noch wenige Länder eigenständig entgegentreten würden. Russland, China, Venezuela, Iran, Nordkorea. »Die haben Eier!«, zitiert Buskohl aus den Aufzeichnungen. Die Verteidiger unterbrechen und wollen nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutieren. Richter Christoph Koller findet einen Kompromiss, damit die Rechtsauffassung doch noch erörtert werden kann. Er lässt weiter vorlesen, jedoch ohne die Vollzitate, die tiefe Einblicke in das Weltbild von Franco A. geben, bevor sein Doppelleben aufflog.
siehe auch: Terrorprozess gegen Bundeswehroffizier Franco A. – “Dieses dreckige demokratische System”. Im Prozess gegen Bundeswehroffizier Franco A. rücken seine Sprachaufnahmen in den Mittelpunkt der Beweisaufnahme. Die Anklage sieht darin den Beleg für Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit des mutmaßlichen Rechtsterroristen. Ein Rechtsextremist will Franco A. nicht sein. Bereits mehrfach hat der Bundeswehroffizier, dem vorgeworfen wird, als fingierter Flüchtling einen terroristischen Anschlag geplant zu haben, abgestritten, irgendeiner “völkisch-nationalistischen” Ideologie anzuhängen. Menschen beurteile er grundsätzlich nicht anhand ihrer Herkunft, hatte er auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, wo ihm seit gut einem Monat der Prozess gemacht wird, erklärt. Anderslautende Darstellungen in den Medien seien “einseitig”. Allerdings gibt es einen Prozessbeteiligten, dessen Aussagen erhebliche Zweifel an Franco A.s demokratischer Gesinnung wecken – nämlich Franco A. selbst. Neben zahlreichen handschriftlichen Aufzeichnungen ist es der Inhalt von rund 129 Sprachmemos, die der Angeklagte mit dem Handy aufgenommen hat, von denen sich insbesondere die Anklage Klarheit über die ideologische Selbstverortung des Offenbacher Oberleutnants erhofft. Erste Auszüge wurden am Donnerstag von der Anklage verlesen. In ihnen kommt ein Franco A. zu Wort, der darüber schwadroniert, dass “Juden und Deutsche nicht dasselbe Volk” sind, sich sogar gegenseitig abstoßen würden. Dass “Frankreich schon immer ein Judenstaat” gewesen sei. Großbritannien ebenfalls. “Hitler steht über allem”, soll der Angeklagte an einer anderen Stelle laut Aufzeichnungen der Bundesanwaltschaft gesagt haben. Und dass “der Westen” versuche “dieses dreckige demokratische System” Ländern in aller Welt aufzuzwingen, wogegen nur noch eine Handvoll Länder wie Russland, China oder Nordkorea Widerstand leisteten.