Rechtsextreme Drohmails – Die lange Jagd nach “NSU 2.0”

Seit Jahren werden Drohmails mit rassistischem und rechtsextremen Inhalt vom anonymen Absender “NSU 2.0” verschickt. Warum konnte der Täter bislang nicht gefasst werden?  Zwischenzeitlich war es still geworden. Über mehrere Wochen hinweg, im Spätsommer und Herbst vergangenen Jahres, tauchte plötzlich keine Drohmail von “NSU 2.0” mehr auf. Die Ermittler rätselten: Was war los? Ist der Schreiber vielleicht im Sommerurlaub – oder gar an Corona erkrankt? Zuvor waren zahlreiche E-Mails verschickt worden, alle mit ähnlichem Inhalt: Voller Hass und Hetze, mit rassistischen Beleidigungen und Morddrohungen. Oft enthielten sie persönliche Daten wie Wohnanschriften. Die Adressaten waren vor allem Frauen, darunter linke Politikerinnen, Künstlerinnen, Aktivistinnen und Journalistinnen.Rund 100 solcher E-Mails, Faxe und SMS hat der unbekannte Verfasser “NSU 2.0” in den vergangenen Jahren verschickt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main führt dazu ein Verfahren, im hessischen Landeskriminalamt (LKA) gibt es eine eigene Ermittlungseinheit, die AG 211, zudem wurde ein Sondermittler eingesetzt. Noch immer arbeiten rund 20 Beamte an dem Fall, sie gingen zuletzt einer Vielzahl von Spuren und Hinweisen nach. Die hessischen Ermittler haben all ihre Spuren und Ansätze in einem Schaubild zusammengetragen, um nicht den Überblick zu verlieren. Darauf zu sehen sind viele bunte Pfeile, Namen und Bilder. In der Mitte der gesuchte Täter, illustriert durch einen schwarzen Totenkopf auf gelbem Grund. Es wurden linguistische Gutachten erstellt und Profiler beauftragt, viele Hypothesen erstellt und wieder verworfen. Der Drohmail-Schreiber nutzt eine anonyme E-Mail-Adresse beim russischen Anbieter Yandex. Um mehr darüber zu erfahren, wurden Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden gestellt. (…) Nach einer kurzen Pause tauchten Anfang Dezember vergangenen Jahres neue Drohschreiben auf, die die Ermittler dem Absender zuordnen. Ende Januar dann erhielt auch die Walter-Lübcke-Gesamtschule im hessischen Wolfhagen, benannt nach dem Kasseler Regierungspräsidenten, der 2019 von einem Rechtsextremisten ermordet worden war, eine E-Mail von “NSU 2.0”. Es war nur einen Tag, nachdem Lübckes Mörder vom Frankfurter Oberlandesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Es folgten weitere E-Mails an Gerichte in Norddeutschland, an die “Jüdische Allgemeine” und zuletzt am vergangenen Wochenende wieder an Politikerinnen

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Verdacht gegen AfD bleibt bestehen, daran ändert sich nichts

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland und sein Stellvertreter Tino Chrupalla haben begrüßt, dass der Verfassungsschutz die AfD nach einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen darf. Verwaltungsrichter haben entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zum Ende des Eilverfahrens nicht als „Verdachtsfall“ einstufen und dies bekannt machen darf. Das lässt den Nachrichtendienst schlecht aussehen. Aber die Partei hat keineswegs gewonnen. In der Sache bleibt alles wie gehabt. Nach wie vor besteht der schwere und umfangreich begründbare Verdacht, dass die AfD als Gesamtpartei rechtsextremen Bestrebungen gegen den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat Vorschub leistet. Denn in ihr unterbleibt die substanzielle Distanzierung vom offiziell aufgelösten völkischen „Flügel“. Mithin ist sie faktisch die Trägerorganisation von dessen informellem, aber ideologisch fortbestehendem Netzwerk. Zudem stellen große Teile der AfD bei Protesten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen mit irrwitzigen „Diktatur“-Parolen die Verfassungsordnung infrage und legen einen Fundamentalwiderstand gegen sie nahe. An dieser Bewertung ändert sich durch den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts gar nichts. Auch juristisch hat sich nichts geändert. In keiner Weise präjudiziert, geschweige denn abgeschlossen wurde am Freitag das Eilverfahren, in dem die AfD zu verhindern versucht, dass sie durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft und dass eine solche Einstufung öffentlich wird. Wie das Gericht hierüber entscheidet, ist offen. Ausdrücklich heißt es in dessen aktueller Mitteilung, dass der jetzt ergangene Beschluss kein „Eilverfahren im Eilverfahren“ ist. Worum es einzig und allein geht, ist dies: Dem Bundesamt wird ausdrücklich untersagt, die Partei bis zum Ende des Eilverfahrens entsprechend einzustufen und dies bekannt zu machen.

via welt: Verdacht gegen AfD bleibt bestehen, daran ändert sich nichts

siehe auch: Beschluss zu Beobachtung – “AfD sollte nicht zu lange feiern”. Deutschland ist ein Rechtsstaat – das zeigt auch der heutige Gerichtsentscheid zur AfD. Am Ende könnte ihr doch die Beobachtung durch den Verfassungsschutz drohen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Einigen in der AfD geht dieser Satz nur schwer über die Lippen. Sie bemühen lieber dumpfe Diktatur-Metaphern. Doch wie ist die Entscheidung heute dann zu erklären? Die AfD bekommt Recht. Das ist Rechtsstaat.Der Verfassungsschutz hat es erst mal verbockt. Unabhängig davon, ob er selbst die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall durchgestochen hat: Dem Bundesamt war es sehr recht, dass die Beobachtung öffentlich geworden ist. Es ist jedoch gefährlich, wenn der Verfassungsschutz auch nur den leisesten Eindruck erweckt, politisch zu taktieren.

“Trotz Lupe nichts Brauchbares gefunden” – Debatte um AfD-Antrag: FDP-Mann zückt Lupe – dann lacht der ganze Saal

Der FDP-Politiker Wieland Schinnenburg hat mit einem ungewöhnlichen Einstieg in seinen Beitrag für Lacher im Bundestag gesorgt. Zu Beginn seiner Rede zog der 62-jährige eine Lupe und begann dann über einen Antrag der AfD-Fraktion herzuziehen. „Meine Damen und Herren, wissen Sie was das ist? Das ist eine Lupe. Die habe ich mir extra besorgt, um in Ihren Anträgen nach irgendwas Brauchbaren zu suchen. Leider habe ich trotz Lupe nichts gefunden. Aber ich brauche keine Lupe, um sehr schnell zu merken, wieviel Unsinn in Ihren Anträgen steht – zum Teil sogar gefährlicher Unfug. Das erkennt man völlig ohne Lupe.“, sagte Schinnenburg. AfD-Antrag fordert sofortige Beendigung des Shutdowns Schinnenburg bezog sich auf einen Antrag der AfD-Fraktion, in dem es unter anderem hieß, der harte Lockdown sei wirkungslos gewesen. Die AfD forderte deshalb in dem Papier die sofortige Beendigung des Lockdowns. Außerdem solle der Bund genug kostenlose Antikörper-Tests zur Verfügung stellen, damit sich jeder Bürger auf Antikörper gegen das Coronavirus testen lassen könne. Für Schinnenburg pure Geldverschwendung. Am Ende war die Stimmung so geladen, dass Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau AfD-Politikerin von Storch mit Nachdruck zur Ruhe rufen musste:

via focus: “Trotz Lupe nichts Brauchbares gefunden” – Debatte um AfD-Antrag: FDP-Mann zückt Lupe – dann lacht der ganze Saal

„Querdenker“-Demo am Samstag – Was rollt da auf Leipzig zu? #leß603

Mit mehreren Autokorsos wollen Gegner der Corona-Maßnahmen in Leipzig demonstrieren. Störaktionen sind angekündigt. Die Gemengelage birgt Konfliktpotenzial. Die Zeiten, in denen Autokorsos unmittelbar mit wichtigen Siegen der deutschen Nationalmannschaft zusammenhingen, sind längst vorbei. In den vergangenen Monaten haben immer mehr lokale “Querdenker”-Gruppen diese motorisierte Protestform für sich entdeckt. Das ist zum einen mit den deutlich erhöhten, pandemiebedingten Demo-Auflagen zu erklären, zum anderen durch den Vorteil, mit einer kilometerlangen Fahrzeug-Schlange sehr viel mehr Passanten und Schaulustige zu erreichen als bei einer Standkundgebung. In Städten wie Berlin, Dortmund und Stuttgart finden Autokorsos mittlerweile im Wochenrhythmus statt. An diesem Samstag wird Sachsens größte Stadt zum Ziel des Auto-Protests. Mehrere Zubringer-Korsos aus unterschiedlichen Teilen des Freistaats werden sich in Leipzig treffen. Mobilisiert wird unter anderem aus Dresden, Zwickau und Plauen. Aber auch aus Thüringen und Sachsen-Anhalt haben sich Gruppierungen aus dem “Querdenker”-Milieu angekündigt.
Erwartet wird ähnlich wie in der Vergangenheit ein heterogenes Teilnehmerspektrum aus Kritikern der Pandemie-Maßnahmen, Verschwörungsideologen und Akteuren aus der rechten Szene, die im Vergleich zur eskalierten “Querdenken”-Großdemo am 7.November 2020 jedoch sehr viel geringfügiger mobilisieren. Damals hatten zehntausende “Querdenker” im Zentrum Leipzigs Demo-Auflagen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes missachtet und waren trotz Verbots über den geschichtsträchtigen “Leipziger Ring” marschiert. Dabei wurden mehrmals Polizeiketten durchbrochen, und es kam zu massiven Angriffen gegenüber Beamten und Journalisten. Hunderte gewaltbereite Rechtsextreme und Hooligans bildeten die Sperrspitze des Demo-Aufzugs. Leipzigs Polizeipräsident spricht von einer „enormen Herausforderung“ Damit sich die Bilder aus dem Herbst nicht wiederholen, hat die sächsische Polizei Unterstützung aus anderen Bundesländern angefordert. Hierzu werden Kräfte aus Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen erwartet. Gleichzeitig werden Wasserwerfer und eine Reiterstaffel bereitstehen, teilte die Leipziger Polizei in einer Pressemitteilung mit.

via tagesspiegel: „Querdenker“-Demo am Samstag – Was rollt da auf Leipzig zu?

Verwaltungsgericht untersagt Verfassungsschutz vorerst Beobachtung der AfD

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst, die AfD als Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten. Das bestätigte ein Gerichtssprecher dem SPIEGEL. Es ist eine Schlappe für das Bundesamt für Verfassungsschutz: Die Behörde darf die gesamte AfD nicht als Rechtsextremismus-Verdachtsfall einstufen und beobachten – zumindest vorerst. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, wie ein Sprecher auf SPIEGEL-Anfrage bestätigte. Die Entscheidung gilt bis zum Abschluss eines Eilverfahrens in der Frage. Hintergrund des aktuellen Beschlusses ist, dass die Einstufung der gesamten AfD als »Verdachtsfall« öffentlich geworden war, obwohl der Verfassungsschutz zugesagt hatte, bis auf Weiteres stillzuhalten. Die Beobachtung der Gesamtpartei war am Mittwoch durch Medienberichte bekannt geworden, auch der SPIEGEL hatte dies gemeldet.
Das Verwaltungsgericht gab einem erneuten Antrag der AfD auf Erlass einer Zwischenentscheidung, eines sogenannten Hängebeschlusses, statt. Eine Prüfung in der Sache selbst habe für diesen Beschluss keine Rolle gespielt, teilte das Gericht mit. »In unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen«
In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es, durch das Bekanntwerden der Einordnung als Verdachtsfall werde »in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen«. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren dürfe das Bundesamt die Partei daher nicht als »Verdachtsfall« einstufen oder behandeln. Durch das Bekanntwerden sei bereits jetzt »derart tief in die Chancengleichheit der Parteien eingegriffen worden«, dass eine drohende nachrichtendienstliche Überwachung für die Mitglieder der AfD derzeit nicht hinnehmbar sei.

via spiegel: Verwaltungsgericht untersagt Verfassungsschutz vorerst Beobachtung der AfD

siehe auch: Verwaltungsgericht: Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Die AfD wehrt sich gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall vor Gericht. Am Freitag erzielte sie einen Teilerfolg. (…) Das Gericht hat dem BfV vorübergehend untersagt, die AfD als Verdachtsfall einzustufen. Das Gericht stimmte am Freitag einem Antrag der Partei auf eine Zwischenregelung zu. Bis zur Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag dürfe der Verfassungsschutz die Partei nicht als Verdachtsfall einstufen oder behandeln und auch eine Einstufung oder Behandlung als Verdachtsfall nicht erneut bekanntgeben, teilte das Gericht mit. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen. (…) Der Hängebeschluss sei nötig, auch wenn die Einstufung als Verdachtsfall nun bekannt sei. Jede weitere Verlautbarung vertiefe den “Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien”. Die Richter betonten, dass es für den Erlass dieser Zwischenregelung allein auf die Folgenabwägung ankomme. Die Entscheidung sage nichts über das Ergebnis des Eilantrags aus. Wann über den Eilantrag entschieden werde, sei noch offen, hieß es. Der Verfassungsschutz hatte die Partei am Mittwoch intern zum rechtsextremen Verdachtsfall erklärt.

#AfD in Rheinland-Pfalz – Nach rechts offen – #braunzone #rlp #BesseresHannover

Die rheinland-pfälzische AfD gibt sich bürgerlich. Doch nach Recherchen von Report Mainz gibt es Hinweise, dass ein Mann mit Neonazi-Vergangenheit für die Landtagsfraktion arbeitet. Kürzlich hatte der SWR über einen ähnlichen Fall berichtet. Michael R. (Name geändert) tritt nicht oft vor die Kameras. Doch wenn er es tut, klingt der 33-Jährige wie seine erfahrenen Parteikollegen. Mit Rechtsextremen habe die AfD nichts tun. Und sie wolle es auch nicht, betonte er erst vor wenigen Monaten vor einer SWR-Kamera. R. ist AfD-Mitglied und sitzt für die Partei in einem Ortsbeirat. Und er arbeitet als Referent für die hiesige Landtagsfraktion. Ausgerechnet bei ihm zeigen Report Mainz-Recherchen jetzt Verbindungen zum Rechtsextremismus. Laut einer Verbotsverfügung des niedersächsischen Innenministeriums war Michael R. Teil der Neonazigruppe “Besseres Hannover”. Sie wurde 2012 durch den niedersächsischen Innenminister verboten, weil sie gegen die verfassungsmäßige Ordnung handelte. Die Gruppe habe den Zweck gehabt, nationalsozialistische Ideologie zu verbreiteten und das Ziel verfolgt, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu bekämpfen.”Besseres Hannover” sei die aktivste neonazistische Organisation Niedersachsens gewesen, so Schünemann nach dem Verbot. In der Verbotsverfügung, die Report Mainz vorliegt, wird der Mann namentlich als “Aktivist” genannt. Das Innenministerium zählte ihn als Mitglied der Gruppe. Heute arbeitet R. als Referent für die AfD-Fraktion im Landtag. In dieser Funktion nimmt er beispielsweise an Sitzungen von Ausschüssen teil und schreibt für die Zeitung der AfD-Fraktion. Den Trierer Politikwissenschaftler Markus Linden überrascht es nicht, dass der Mann eine Neonazivergangenheit haben soll. “Die Grenzen der AfD nach rechts sind sehr weit offen. Die Partei rekrutiert gezielt in diesem Bereich auch ihre Mitarbeiter.” (…) Es wäre nicht der erste Fall eines Mitarbeiters mit rechtsextremer Vergangenheit in der rheinland-pfälzischen AfD. Erst vor wenigen Wochen hatte Report Mainz berichtet, dass der AfD-Spitzenkandidat für die anstehende Landtagswahl, Michael Frisch, einen ehemaligen NPD-Landtagskandidaten beschäftigt hatte

via tagesschau: AfD in Rheinland-Pfalz – Nach rechts offen

Auf #Steckbriefen die Adressen von #Opfern – Extremisten führen „#Feindeslisten” von politischen Gegnern – #terror #antiantifa

Neonazis und andere Fanatiker spähen Personen aus und legen Feindlisten an. Das BKA kennt 24 Fälle. Die Bundesregierung will Betroffene besser schützen. So wird Angst verbreitet und auch zu Attentaten angestachelt: Extremisten legen „Feindeslisten“ an, auf denen politische Gegner aufgeführt werden, oft auch mit Adresse und Foto. Was die Sicherheitsbehörden davon mitbekommen, lässt sich nun einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Jürgen Martens entnehmen. Mit Stand 4. Januar 2021 seien dem Bundeskriminalamt „aus den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) 24 solcher Sammlungen mit entsprechender Relevanz bekannt geworden“. Darüber hatte zuerst die „Welt“ berichtet. Es handele sich vornehmlich um „Informationssammlungen aus allgemein zugänglichen Quellen“, heißt es im Papier. Das BKA spricht von 20 Feindeslisten, die im Internet abrufbar sind oder waren. Wie viele Personen betroffen sind, kann die Regierung nicht sagen, „da die Sammlungen typischerweise durch ihre Urheber, aber auch durch Dritte, fortlaufende Überarbeitungen/Aktualisierungen erfahren“. In der Antwort wird nicht aufgeschlüsselt, welchen extremistischen Szenen die Feindeslisten zuzuordnen sind. In den meisten Fällen dürfte es sich um steckbriefartige Machwerke von Neonazis handeln. In der Szene kursiert beispielsweise eine Liste mit 24.300 Namen und Adressen von Linken und Punks. Rechte Hacker hatten die Daten 2015 bei einer Attacke auf die Kundenliste eines linken Online-Versands erbeutet. (…) Die 24.300 Daten waren auch die Basis der Feindesliste, die das rechtsextreme Prepper-Netzwerk „Nordkreuz“ angelegt hatte. Die im August 2017 aufgeflogene Gruppierung bereitete sich auf einen „Tag X“ vor, an dem die Bundesrepublik kollabiert und „Nordkreuz“ dann Linke töten wollte. Rechte Feindeslisten gibt es auch schon länger in Berlin. Neben Linken und anderen Nazigegnern wurde der Tagesspiegel ausgespäht und in Steckbriefen eingetragen. Eine Feindesliste hatte zudem der hessische Neonazi Stephan Ernst angelegt, bevor er im Juni 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschoss.

via tagesspiegel: Auf Steckbriefen die Adressen von Opfern – Extremisten führen „Feindeslisten” von politischen Gegnern

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