Erklärungsbedürftige Statistik – Lücken und Tücken bei “Politisch motivierter Kriminalität”

Anfang November hatte Innenminister Roland Wöller (CDU) später als üblich den sächsischen Verfassungsschutzbericht vorgestellt. Demnach haben sich linksextremistische Straftaten 2019 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. MDR SACHSEN hatte bei der Pressekonferenz gefragt, welchen Anteil beschädigte Wahlplakate an dieser ungewöhnlichen Steigerung haben. Die damals offenbar unbekannten Zahlen liegen uns mittlerweile exklusiv vor. Während in der “Polizeilichen Kriminalstatistik” (PKS) Fälle erst nach Abschluss der Ermittlungen erfasst werden, ist die “Politisch motivierte Kriminalität” (PMK) eine sogenannte Eingangsstatistik. Straftaten werden also zumeist unmittelbar nach Bekanntwerden von der Polizei dahin gehend bewertet, ob sie politisch motiviert sein könnten oder nicht. Der Kriminologe Prof. Tobias Singelnstein von der Ruhr-Universität Bochum sieht hier die Gefahr von Fehleinschätzungen. Bei jedem Delikt werde die Einschätzung darüber, ob es sich um eine politisch motivierte Straftat handelt, von den Einsatzkräften vor Ort getroffen. Diese seien in der Regel keine Staatsschutzbeamten, sagt Singelnstein (…) Während die Einstufung einer “politischen Motivation” beispielsweise von Gewaltdelikten also stark von den Beamtinnen oder Beamten abhängt, die den Fall aufnehmen, ist die Lage bei Wahlplakaten seit Anfang 2019 halbwegs klar geregelt. Eine Sachbeschädigung an oder der Diebstahl von Wahlplakaten der im Bundestag vertretenen Parteien ist grundsätzlich nicht nur politisch motiviert, sondern auch gleich “extremistisch”. Wahlplakate werden seitdem als eigenes “Angriffsziel” definiert. Der Haken: Die Polizei muss eine Einschätzung vornehmen, ob diese Sachbeschädigung wohl linksmotiviert war, politisch rechts oder “nicht zuzuordnen”. Bundesweit wurden im vergangenen Jahr 83,3 Prozent der betroffenen AfD-Plakate als linksextremistische Delikte eingestuft, aber nur 44,9 Prozent der beschädigten Plakate der Partei Die Linke als rechtsextremistische Straftaten. Bei den anderen Parteien überwiegt klar der Vermerk “nicht zuzuordnen”. Auffällig ist, dass bundesweit jede dritte “linksmotivierte Plakatbeschädigung” (34,6 Prozent) in Sachsen registriert wurde. Das geht aus den Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) und des Landeskriminalamts Sachsen hervor, die MDR SACHSEN nun vorliegen. Demnach geht die von Innenminister Roland Wöller (CDU) genannte Verdopplung linksextremistischer Straftaten fast vollständig auf das neue “Angriffsziel Wahlplakate” zurück, das es im Vorjahr noch nicht gab. 2018 fanden in Sachsen auch keine größeren Wahlen statt (2019: Kommunalwahl, Europawahl, Landtagswahl).

via mdr: Erklärungsbedürftige Statistik Lücken und Tücken bei “Politisch motivierter Kriminalität”

#AfD-#Fraktionsvorstand sanktioniert #Abgeordnete für #Störer-#Einladung – #covidioten #demokratiefeinde

Es waren ihre Besucher, die Parlamentarier im Bundestag belästigt hatten. Nun dürfen Petr Bystron und Udo Hemmelgarn mehrere Monate keine Plenarreden mehr halten. Der Vorstand der AfD-Bundestagsfraktion hat Sanktionen gegen die beiden Abgeordneten beschlossen, auf deren Einladung hin vergangene Woche mehrere Störer in die Parlamentsgebäude gelangt waren. Bis Ende Februar 2021 werde der Fraktionsvorstand die Parlamentarier Petr Bystron und Udo Hemmelgarn nicht mehr als Redner im Plenum aufstellen, teilte die Fraktionsspitze mit. Auch sollten Kurzinterventionen und Fragen der beiden im Plenum unterbunden werden. Bei “weiterem fraktionsschädigendem Verhalten” müssten die beiden Abgeordneten damit rechnen, dass der Fraktionsvorstand Abwahlanträge bezüglich ihrer Mitgliedschaft in den Bundestagsausschüssen stelle, hieß es in der Erklärung weiter. Der Beschluss sei in der Fraktionssitzung auf breite Zustimmung gestoßen. Auf Einladung von Bystron und Hemmelgarn waren vergangene Woche mehrere Gäste in Bundestagsgebäude gelangt, die dort Abgeordnete bedrängten – was Kritiker und andere Abgeordnete als Versuch der Einflussnahme in der anstehenden Abstimmung über das Infektions- und Bevölkerungsschutzgesetz sahen.

via zeit: AfD-Fraktionsvorstand sanktioniert Abgeordnete für Störer-Einladung

NPD scheitert mit Klage gegen Tweets von Weil

Vor einer NPD-Demo in Hannover rief Ministerpräsident Stephan Weil in Tweets zu Gegenprotesten auf. Der niedersächsische Staatsgerichtshof wies eine Klage der Rechtsextremen dagegen jetzt ab. Stephan Weil (SPD) hat mit kritischen Tweets zu einer Demonstration der rechtsextremen NPD nicht gegen seine Neutralitätspflichten verstoßen. Der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg wies eine entsprechende Klage der rechtsextremen Partei am Dienstag ab (Az.: StGH 6/19). »Es gehört zu den Amtspflichten des Ministerpräsidenten, sich schützend vor die freiheitlich demokratische Grundordnung und ihre Institutionen zu stellen«, erklärten die Landesverfassungsrichter. (…) Der Ministerpräsident habe mit den von der NPD angegriffenen Tweets »als Teil des Verfassungsorgans Landesregierung« lediglich ihm zustehende Befugnisse der Öffentlichkeitsarbeit genutzt, befand der Gerichtshof. »Er setzte sich im Zusammenhang mit einem konkreten Angriff einer als verfassungsfeindlich festgestellten Partei für einen unverzichtbaren Grundpfeiler der Demokratie – nämlich der Institution ›Freie Presse‹, der Pressefreiheit und dem Schutz von Journalistinnen und Journalisten – ein«, hieß es im Urteil.

via spiegel: NPD scheitert mit Klage gegen Tweets von Weil

siehe auch: Kritische Tweets von Ministerpräsident Weil gegen NPD mit Grundgesetz vereinbar. Der StGH Bückeburg hat entschieden, dass Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil mit mehreren kritischen Tweets über die Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) nicht gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen hat. Der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen hatte eine gegen Journalisten gerichtete NPD-Demonstration in Hannover in mehreren Twitter-Nachrichten kritisiert. So hatte Weil auf seinem Twitter-Account am 20. und am 23.11.2019 aus Anlass der Versammlung am 23.11.2019 zu dem Thema “Schluss mit steuerfinanzierter Hetze – Feldmann in die Schranken weisen!” insgesamt neun Tweets gepostet. “Viel perfider geht es nicht mehr: Die rechtsextreme NPD will am kommenden Wochenende in #Hannover unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit gegen die ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte #Pressefreiheit demonstrieren… #Demokratie #gegenrechts”, schrieb Stephan Weil zum Beispiel am 20.11.2019. Der NPD-Landesverband sah sich durch sechs dieser Tweets in seinem Recht auf chancengleiche Teilnahme am politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt. Der StGH Bückeburg hat den Antrag zurückgewiesen. Nach Auffassung des Staatsgerichtshofs waren die Äußerungen des Ministerpräsidenten gerechtfertigt. Der auch in Niedersachsen als unmittelbares Verfassungsrecht geltende und damit zu den Prüfungsmaßstäben des Staatsgerichtshofs zählende Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG schütze das Recht aller auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen wirkenden Regierungs- und Oppositionsparteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb in seiner Gesamtheit. Im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung gelten daher ihnen gegenüber grundsätzlich das Neutralitäts- und das Sachlichkeitsgebot. Dass das BVerfG als Ergebnis des zweiten NPD-Verbotsverfahrens die NPD zwar nicht verboten, aber festgestellt habe, dass sie mit ihren Zielen die Grundprinzipien missachte, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar seien, hinder sie nicht daran, sich auf den Gewährleistungsbereich des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG berufen zu können. Der verfassungsändernde Gesetzgeber von 2017 habe sich darauf beschränkt, die Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien zu begrenzen. Im Übrigen gelte daher der Grundsatz fort, dass die verfassungsfeindliche Partei zwar politisch bekämpft werden dürfe, aber auch sie in ihrer politischen Aktivität von jeder Behinderung frei sein soll. Die Äußerungen des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsens in den streitgegenständlichen Tweets über seine Nutzeradresse @MpStephanWeil erfolgten in Ausübung seines Amtes. Amtsautorität werde auch bei Aktivitäten von Regierungsmitgliedern in sozialen Netzwerken oder beim Einsatz von Mikrobloggingdiensten in Anspruch genommen, wenn diese Aktivitäten unter Nutzeradressen stattfänden, die auf das Amt hinweisen. Außerdem stellen die Tweets einen Eingriff in das Recht auf chancengleiche Teilnahme am politischen Wettbewerb dar. Sie bezweckten nämlich, dass Leserinnen und Leser entweder der Demonstration der NPD fernblieben oder sich der Gegendemonstration anschlossen.

#Bundesverfassungsgericht – #Rassismus ist keine Meinung

Ein Mann beleidigt einen schwarzen Kollegen als Affen – und wird entlassen. Der Ausfall sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, findet er und klagt. Nun ist er in allen drei Instanzen gescheitert. Rassistische Äußerungen im Betrieb sind nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Einen schwarzen Kollegen mit »Ugah, ugah« anzusprechen, rechtfertigt daher die fristlose Kündigung auch eines Betriebsrats, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied (Aktenzeichen: 1 BvR 2727/19). Während einer Betriebsratssitzung eines Unternehmens war es zu einer Auseinandersetzung über den Umgang mit einem EDV-System gekommen. Der Streit war offenbar heftig, der Beschwerdeführer sprach einen schwarzen Betriebsratskollegen mit »Ugah, ugah« an. Er selbst wurde als »Stricher« beleidigt. Wie später die Arbeitsgerichte klärten, war »Ugah, ugah« aber keine direkte Reaktion darauf. Dem Mann wurde gekündigt – was gerade bei einem Betriebsrat durchaus heikel ist. Er zog damit vors Arbeitsgericht und verlor. Später bestätigte die nächste Instanz, das Landesarbeitsgericht, diese Entscheidung. Weil er sich in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt sah, wandte er sich ans Bundesverfassungsgericht. Auch die Verfassungsbeschwerde blieb nun ohne Erfolg. Der Betriebsrat könne sich hier nicht auf seine Meinungsfreiheit berufen. Einen schwarzen Menschen mit Affenlauten anzusprechen, sei nicht einfach eine derbe Beleidigung, sondern »fundamental herabwürdigend«. Das Grundgesetz schütze nicht nur die Meinungsfreiheit, es wende sich auch gegen rassistische Diskriminierung, betonten die Karlsruher Richter. Die Arbeitsgerichte hätten beides zutreffend abgewogen. »Danach wird die Menschenwürde angetastet, wenn eine Person nicht als Mensch, sondern als Affe adressiert wird.«

via spiegel: Bundesverfassungsgericht Rassismus ist keine Meinung

siehe auch: Rassistische Affenlaute fallen nicht unter Meinungsfreiheit. Ein Mann sagt zu seinem Kollegen mit dunkler Hautfarbe “Ugah, ugah” und wird fristlos entlassen. Zu Recht, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die rassistische Diskriminierung eines Kollegen kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen – daran ändert auch eine Berufung auf die Meinungsfreiheit nichts. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Angestellten, der einen Kollegen mit dunkler Hautfarbe mit den Worten “Ugah, ugah” tituliert hatte, nicht zur Entscheidung angenommen. Wenn eine Person mit dunkler Hautfarbe nicht als Mensch, sondern als Affe adressiert werde, dann sei dies “fundamental herabwürdigend”, befand eine Kammer des Ersten Senats. (…) Laut Gericht sind die Grenzen der Meinungsfreiheit dann überschritten, wenn nicht die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Der Beschluss aus Karlsruhe bekräftigt die Lesart der Arbeitsgerichte, die herausgearbeitet hatten, wo die Grenzlinie zwischen einer bloßen Grobheit und einer rassistischen Diskriminierung verläuft. Nämlich dort, wo eine Beleidigung an eines der Merkmale anknüpft, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausdrücklich genannt sind – in diesem Fall die rassistische Diskriminierung. Die Äußerung sei “regelmäßig als grobe, wegen der ethnischen Herkunft diskriminierende Beleidigung aufzufassen”, so formulierte es das Arbeitsgericht Köln.

#Sonderermittlungen wegen #Rassismus in Bremer #Berufsfeuerwehr

Jahrelang sollen sich Beamte in einem Chat rassistische und sexistische Sprüche geschickt haben. Laut Medien kursierten auch Fotos von Kindern vor Hakenkreuzfahnen. Die Bremer Innenbehörde prüft eigenen Angaben zufolge schwere Vorwürfe gegen Beamte der Berufsfeuerwehr wegen rassistischer und sexistischer Vorfälle. Für die strafrechtlichen und disziplinarischen Ermittlungen sei eine Sonderermittlerin eingesetzt worden. Zuvor hatten NDR, Radio Bremen und Süddeutsche Zeitung über die Ermittlungen berichtet. Demnach sollen sich Feuerwehrbeamte in einem Chat rassistisch geäußert und rechtsradikale Bilder verschickt haben. Die Staatsanwaltschaft Bremen bestätigte Ermittlungen gegen einen 52 Jahre alten Berufsfeuerwehrmann wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Eine Kollegin habe die Behörden auf den Mann aufmerksam gemacht. Die Vorwürfe sollen sich zumindest auf das Jahr 2015 beziehen. NDR, Radio Bremen und Süddeutsche Zeitung berichten von Zeugenaussagen, wonach der Mann unter anderem auf der Dienststelle ein Foto seiner Kinder vor Hakenkreuzfahnen herumzeigte. Auf der Arbeit habe er sich Zeugenaussagen zufolge häufig – auch über Funk oder von Vorgesetzten – mit seinem Spitznamen ansprechen lassen, orientiert an einer Nazi-Größe aus der NS-Zeit. Mehrere Feuerwehrleute sollen sich diesen Recherchen zufolge außerdem in menschenverachtender Weise über Kolleginnen, Kollegen und hilfebedürftige Menschen geäußert haben, zum Teil in deren Anwesenheit. Das gehe aus Chatprotokollen und Audioaufnahmen hervor, die NDR, Radio Bremen und Süddeutscher Zeitung vorlägen. Zeugen berichteten, dass die Vorgänge trotz Beschwerden in der Leitungsebene der Bremer Feuerwehr jahrelang ignoriert worden seien.

via zeit: Sonderermittlungen wegen Rassismus in Bremer Berufsfeuerwehr

Bericht der #Geheimdienstkontrolleure – #Militärgeheimdienst versagt im Kampf gegen Rechtsextremisten

Zwei Jahre lang hat ein Sonderermittler für den Bundestag untersucht, ob deutsche Behörden energisch genug gegen rechtsextreme Soldaten und Polizisten vorgehen. Das Ergebnis ist nach SPIEGEL-Informationen besorgniserregend. Die Geheimdienstkontrolleure des Bundestags attestieren den zuständigen Behörden nach zweijährigen Recherchen eines Sonderermittlers grobe Mängel bei der Verfolgung rechtsextremer Verdachtsfälle in der Bundeswehr und der Polizei. Dieses harsche Urteil geht nach SPIEGEL-Informationen aus einem Berichtsentwurf des Parlamentarischen Kontrollgremiums hervor, der dort am Mittwoch in geheimer Sitzung beraten werden soll. Das Dokument liest sich gleich zu Beginn alarmierend. Die intensiven Untersuchungen hätten demnach gezeigt, dass »in unterschiedlichen Sicherheitsbehörden« von Bund und Ländern trotz Sicherheitsüberprüfungen »einzelne Beschäftigte mit rechtsextremistischem – auch gewaltorientiertem – Gedankengut tätig sind«. Teils hätten sich diese virtuell über Chatgruppen vernetzt, teils aber auch bei Waffenbörsen oder Schießtrainings getroffen. Auch wenn es kein festes Netzwerk oder eine bedrohliche Schattenarmee bei Bundeswehr oder Polizei gebe, so das Papier, gebe es eine »besorgniserregende digitale Vernetzung« zwischen den Verdächtigen.
Verbindungen zum völkischen AfD-»Flügel«. Sowohl der Bundeswehrgeheimdienst MAD als auch der Verfassungsschutz hätten deswegen ihr anfängliches Urteil, dass es sich bei entdeckten Rechtsextremisten lediglich um Einzelfälle handelt, korrigieren müssen. Laut dem Gremium seien hier dringend weitere Ermittlungen der Geheimdienste nötig. Die Zusammenfassung des Berichts liest sich düster. Viele der mutmaßlich rechtsextremen Soldaten und Polizisten, so das Fazit, haben »eine ausgeprägte Waffenaffinität, verfügen über Spezialwissen aus ihrer beruflichen Erfahrung bei Spezialkräften der Bundeswehr, der Polizei und weiterer Behörden«. In einigen Fällen hätten sie konspirativ versucht, »den Stand der gegen sie laufenden Ermittlungen der Sicherheitsbehörden bzw. nachrichtendienstliche Operationen in Erfahrung zu bringen«. Etliche der Verdächtigen haben dem Bericht zufolge Verbindungen zur rechtsextremen »Identitären Bewegung«, dem völkischen »Flügel« der AfD und deren Jugendorganisation JA, teils aber auch zu rechten Burschenschaften und der »Reichsbürger«-Bewegung. »Antisemitische Gesinnungen treten bei den handelnden Personen an vielen Stellen zutage«, heißt es in dem Papier.

via spiegel: Bericht der Geheimdienstkontrolleure Militärgeheimdienst versagt im Kampf gegen Rechtsextremisten

Nordrhein-Westfalen – Neue #Razzien wegen rechtsextremer #Polizei-Chats – #polizeiproblem #copculture

Es gab wieder Razzien gegen Polizisten, die Teil von rechtsextremen Chats sein sollen. Bei den Verdächtigen handelt es sich um eine Gruppe von Polizisten aus Mülheim und Essen, die zusammen gekegelt haben. Am Dienstag hat es neue Razzien gegen Polizisten gegeben, die Teil von rechtsextremen Chats sein sollen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat bestätigt, dass es am Morgen entsprechende Polizeieinsätze unter anderem in Essen, Mülheim und Velbert, außerdem im Emsland gegeben hat. Die Razzien seien um sechs Uhr früh gestartet, bestätigte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Dienstagmittag. Neben den Privatwohnungen der verdächtigten Beamten seien auch Räume im Polizeipräsidium Essen durchsucht worden. Insgesamt würden 15 Beamte verdächtigt. 13 davon waren im aktiven Dienst, unter ihnen 12 im Polizeipräsidium Essen. Davon wiederum gehörten acht zur Polizeiinspektion in Mülheim an der Ruhr, wo im September die ersten Fälle rechtsextremer Chats entdeckt wurden. Zwei Beamte sind bereits pensioniert. Die 15 Polizisten hätten einer Kegelgruppe angehört, die seit 2015 eine gemeinsame Chat-Gruppe auf Whatsapp betrieben habe, sagte Reul. In den Chats fanden sich nach Aussage des Innenministers rechtsextremistische Texte, Fotos und Videos. “Hochgradig fremdenfeindliche, menschenverachtende, antisemitische Inhalte, Verherrlichung von Adolf Hitler – alles das steckt in diesem Chat.” (…) Reul, sichtlich angewidert, beschrieb exemplarisch einige Funde. Auf einem Bild sei beispielsweise der Blick durch ein Zielfernrohr dargestellt, im Visier ein arabisch aussehender Mann. Darunter die Zeile: “Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt”. Zehn der Verdächtigten seien vom Dienst suspendiert worden, sagte Reul. Fest stehe bis jetzt, dass neun von ihnen “abscheuliche Inhalte aktiv gepostet” hätten. Diese Inhalte seien “mutmaßlich strafrechtlich relevant”. Zwei weitere sind bereits pensioniert, einer sei in ein anderes Land “gewechselt”. Zwei der 15 Chatteilnehmer waren bereits im September im Zusammenhang mit einem anderen rechtsextremen Chat aufgedeckt worden. Die Ermittler hätten 606 Datenträger sichergestellt, unter anderem mit allein 8.000 Nachrichten in der neuen Chatgruppe, die noch weiter ausgewertet werden müssten

via tagesschau: Nordrhein-Westfalen Neue Razzien wegen rechtsextremer Polizei-Chats

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Von A. Schubert – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://www.polizei-nrw.de/media/Dokumente/Streife_6_2013.pdf”>Streife – Das Magazin der Polizei des Landes NRW</a>, Logo, Link