#Jewish #cemetery #desecrated with ‘#Trump’ spray paint – #realDonaldTrump

The Anti-Defamation League (ADL) of Michigan said on Monday that several tombstones in the Ahavas Israel Cemetery in Grand Rapids had been desecrated with “Trump” and “MAGA” in red spray paint. The civil rights organization tweeted several photos that showed the spray paint on tombstones. The incident is believed to have taken place over the weekend. The cemetery is owned by the Ahavas Israel Congregation. The Grand Rapids Police Department would not comment on the incident when reached by The Hill. David J.B. Krishef, the congregation’s rabbi, said in a statement to The Hill that it was unclear if the vandalism was an attack on the Jewish community. (…) Though neither Krishef nor Normandin said there is evidence to suggest this incident was due to anti-Semitism, Normandin says it cannot be ignored that anti-Jewish harassment has been on the rise. According to the ADL’s annual audit of anti-Semitic incidents in the U.S., there were 2,107 reported incidents in 2019, 12 percent more than in 2018 and the highest number recorded since the audit was established in 1979. Of the more than 2,000 incidents last year, 61 involved vandalism. Incidents came from every state in the U.S. except Hawaii and Alaska.

via TheHill: Jewish cemetery desecrated with ‘Trump’ spray paint

Bremer Bamf-Skandal: Verteidiger*innen erheben Vorwürfe

Im Bamf-Skandal ging es 2018 um angeblich massenhaften Asylbetrug. Doch nun gibt es Zweifel an den Unterlagen, auf denen die Anklage beruht. Beruht die Anklage im so genannten Bremer Bamf-Skandal, in dem es 2018 um angeblich massenhaften Asylbetrug ging, auf unvollständigen Unterlagen? Diesen Vorwurf erheben die Verteidigerinnen von Ulrike B., der Hauptbeschuldigten in dem Fall. Sie stützen ihren Vorwurf auf die Akte eines Asylfalls, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Anwältinnen nach anderthalbjährigem Ringen aushändigte und die auch der taz vorliegt. Die Akte betrifft den Fall eines Asylsuchenden, dessen Asylantrag Ulrike B. im Jahr 2015 positiv beschieden hatte – nach Ansicht des Bamf-Zentrale zu Unrecht. Der Akte zufolge hob das Verwaltungsgericht Hannover den Widerruf der Zentrale aber im Oktober 2019 auf. Die Staatsanwaltschaft hat ihn in Unkenntnis der Akte trotzdem angeklagt. Weitere Fälle, wegen denen Ulrike B. angeklagt ist, könnten ähnlich gelagert sein. Ulrike B. leitete 23 Jahre lang die Bremer Außenstelle des Bamf. Im Jahr 2018 wurde der Vorwurf publik, sie habe in etlichen Fällen zu Unrecht Asyl gewährt. Die Polizei ermittelte wegen einer Straftat, die die offizielle Kriminalstatistik für 2018 bundesweit nur einmal aufführt: „Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung, Paragraf 84a Asylgesetz.“ (…) Vor einem guten Jahr erhob die Staatsanwaltschaft schließlich ihre Anklage gegen Ulrike B. und andere Bamf-Mitarbeiter*innen. Nur stützt sie sich dabei in mindestens einem Fall auf einen positiven Asylbescheid, der zwar von der Bamf-Leitung in Nürnberg kassiert, längst aber vom zuständigen Verwaltungsgericht wieder in Kraft gesetzt wurde, weil er nach dessen Auffassung einwandfrei war. Das geht aus der Akte hervor, die der Verteidigung jetzt vorgelegt wurde – nach einer langen Auseinandersetzung. Ulrike B.’s Anwalt Johannes Eisenberg, der in anderen Fällen auch regelmäßig die taz vertritt, hatte schon im August 2018 damit begonnen, das Bamf zur Herausgabe dieser und weiterer Unterlagen aufzufordern. Aus denen geht hervor, wie Verwaltungsgerichte über die angeblich missbräuchlichen Asylbescheide entschieden haben. Die vermeintlichen Vergehen von Ulrike B. hätten ihren Niederschlag nach Ansicht der Verteidigung in insgesamt 145 Akten finden müssen. Acht Mal musste Eisenberg, der Ulrike B. gemeinsam mit der Bremer Kanzlei Joester und Partner vertritt, seinen Antrag erneuern, bis ihm die eine Akte vorgelegt wurde. Bei den übrigen 144 wird ihnen die Einsicht noch immer nicht gestattet. Eisenberg geht aber davon aus, dass die Gerichte auch in anderen Fällen die Einschätzung der geschassten Bamf-Mitarbeiterin bestätigten. „Die angeklagten Fälle sind sehr ähnlich gelagert“, sagt er.

via taz: Bremer Bamf-Skandal: Verteidiger*innen erheben Vorwürfe

#Gerichtsurteil – #Polizist nach Prügelei #schuldig gesprochen – #schauhin #polizeiproblem #einzelfaelle

Weil er einen Restaurantbetreiber verprügelt hat, wurde ein Polizist verurteilt. Das Magdeburger Gericht sah die Schuld als erwiesen an. Der Prozess gegen einen Polizeibeamten vor dem Amtsgericht Magdeburg ist am Dienstag mit einer Verurteilung des Angeklagten zu Ende gegangen. Der angeklagte Polizist wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 29. August 2019 den Betreiber eines Restaurants zu Boden gebracht und drei Mal hinereinander auf den Mann eingeschlagen hat. Dies berichtete das Amtsgericht am Dienstagnachmittag in einer Pressemitteilung.

via volksstimme: Gerichtsurteil – Polizist nach Prügelei schuldig gesprochen

siehe dazu auch: Urteil gegen einen Polizeibeamten. 03.11.2020, Magdeburg – 19/2020. Mit Urteil vom 03. November 2020 hat der Strafrichter des Amtsgerichts Magdeburg einen Polizeibeamten wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt. Nach Durchführung der Beweisaufnahme durch Inaugenscheinnahme von Videomaterial, Verlesung von Urkunden und Vernehmung von Zeugen hat sich das Gericht davon überzeugt, dass der Angeklagte am 26. August 2019 anlässlich eines Restaurantbesuchs in Magdeburg mit seiner Freundin und deren Familie ohne rechtfertigenden Grund dreimal in kurzer Zeit hintereinander auf den zuvor zu Boden gebrachten Inhaber des Restaurants eingeschlagen hat, so dass sich dieser verletzt hatte. (…) Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann Berufung oder Revision einlegen. Ungeachtet davon hat der Polizeibeamte mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, über die die Strafgerichte jedoch nicht entscheiden.

„#Liebig34“ : Nach linker #Demo: #Ermittlung gegen #Polizisten wegen #Körperverletzung – #schauhin #polizeiproblem #einzelfall #demotreter

Bei einer Demo am Sonnabend in Friedrichshain hat ein Beamter einem Demonstranten ins Gesicht getreten. Nun ermittelt das LKA gegen den Polizisten. Die Berliner Polizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beamten der 35. Einsatzhundertschaft wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. Ein Fachkommissariat des Landeskriminalamtes prüft den Fall. Bei einer linken Demonstration am Sonnabend hatte der Beamte einer Person mit voller Wucht ins Gesicht getreten. Ein Video, auf dem der Polizist anhand seiner Dienstnummer identifizierbar ist, kursiert davon auf Twitter. Die Demonstration war Teil der Reaktionen aus der linken Szene auf die Räumung des anarcha-queeren Hausprojekts „L34“ in der Liebigstraße in Friedrichshain. Bereits vor drei Wochen, am Räumungswochenende selbst, war es zu Protesten und Krawallen in Mitte gekommen.

via berliner zeitung: „Liebig 34“ : Nach linker Demo: Ermittlung gegen Polizisten wegen Körperverletzung

Informationen zu #Gegendemonstranten – #Polizei prüft #Datenleck an #Querdenken-#Anwalt – #schauhin #polizeiproblem #einzelfaelle #covidioten

Anfang August demonstrierten Anhänger des Querdenken-Bündnisses durch Berlin. Nun sorgen Aussagen eines Anwalts für Aufregung. Die Berliner Polizei prüft den Fall einer möglicher Datenweitergabe an einen dem Querdenken-Bündnis nahestehenden Rechtsanwalt. Das bestätigte eine Sprecherin der Behörde auf Tagesspiegel-Nachfrage am Dienstag. Eingeschaltet ist darüber hinaus die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk. Eine laut Polizei „vorsorgliche Mitteilung“ sei am Montagmittag bei Smoltczyk eingegangen, erklärte eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Die Prüfung des Vorfalls dauere an, für inhaltliche Bewertungen sei es noch zu früh. Bei den mutmaßlich weitergegebenen Daten handelt es sich um Auskünfte zu Organisatoren von Protesten gegen eine Querdenken-Demonstration am 1. August in Berlin. Konkret geht es dabei um deren Namen und Auszüge aus dem Vorstrafenregister. Öffentlich gemacht hatte den Fall der Anwalt selbst. In einem am vergangenen Freitag in sozialen Netzwerken aufgetauchten Video erklärt er, in Polizeiakten Einblick in persönliche Daten von Gegendemonstranten erhalten zu haben.

viA tagesspiegel: Informationen zu Gegendemonstranten Polizei prüft Datenleck an Querdenken-Anwalt

Fehlende Unterlagen: Landesparteitage der AfD in Owingen weiter in der Schwebe

Die Landes-AfD will mehrere Parteitage im Großraumzelt auf einer privaten Wiese in Owingen abhalten. Problematisch ist das dortige Überschwemmungsgebiet. Für eine Ausnahmgenehmigung fehlen noch Unterlagen. Wann die eingereicht werden, ist nicht absehbar. Die Alternative für Deutschland (AfD) in Baden-Württemberg will, wie berichtet, mehrere Landesparteitage an den kommenden Wochenenden im November und Dezember in Haigerloch-Owingen abhalten. Diese Pläne sind aber weiterhin in der Schwebe. Der Grund: Es fehlen Unterlagen. Wann diese eingereicht werden, sei „nicht absehbar“, sagt Landratsamtssprecherin Anja Heinz. Stadt wartet noch auf Unterlagen Die Partei habe „konkretisierende Unterlagen im Hinblick auf Zufahrtswege und die erforderliche Ausnahmegenehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz“ noch nicht bei der Stadt Haigerloch vorgelegt. Die Stadtverwaltung entscheidet zwar alleine über den Antrag der Partei, wird aber von Fachämtern des Landkreises beraten. Das Landratsamt prüft zudem die Zulässigkeit der Ausnahmegenehmigung. Wiese liegt im Überschwemmungsgebiet Grund dafür, dass eine solche gebraucht wird, ist das Überschwemmungsgebiet, wo sich die für die Veranstaltung vorgesehene Wiese befinde.

via zak: Fehlende Unterlagen: Landesparteitage der AfD in Owingen weiter in der Schwebe

#Brandenburg #Landtags-#Vizepräsident #Galau an #Covid-19 erkrankt

Der stellvertretende Vorsitzende des Brandenburger Landtags, Andreas Galau, ist an Covid-19 erkrankt. Der AfD-Politiker war kurz zuvor von einer Reise aus dem Krisengebeit Berg-Karabach zurückgekehrt. Zwei Tage nach der Rückkehr am 21. Oktober habe er Symptome bemerkt, sagte er am Dienstag auf Anfrage. Ein erster Test habe sich jedoch als unbestimmbar erwiesen. Daraufhin habe er sich am vergangenen Donnerstag erneut testen lassen. “Wie ich gestern erfahren habe, ist dieser Test positiv”, sagte Galau. Daher verlängere er seine häusliche Quarantäne, in die er sich als Reise-Rückkehrer sofort begeben habe, “bis ich vom Gesundheitsamt grünes Licht bekomme”. Die Reise in die Krisenregion Berg-Karabach hatte Galau gemeinsam mit den AfD-Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré und Stefan Keuter sowie mit dem Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz unternommen.

via rbb: Brandenburg Landtags-Vizepräsident Galau an Covid-19 erkrankt