Vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth hatte das von zwei Landratsämtern ausgeübte Vorkaufsrecht zum Bau eines Naturparkzentrums Frankenwald keinen Bestand. Der Plan, im ehemaligen Gasthof Fels ein Naturparkzentrum Frankenwald zu bauen und damit auch einen bekannten Neonazi loszuwerden, ist gescheitert. Wie das Landratsamt Kulmbach bestätigte, hatte das von den Landratsämtern Kulmbach und Hof ausgeübte Vorkaufsrecht für die Immobilie im Tal der Wilden Rodach vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand. Die Bayreuther Richter gaben am Donnerstag dem Kläger aus der rechtsextremen Szene Recht, der in dem Anwesen auch seinen Onlinehandel “Das Zeughaus” mit Tonträgern und Textilien für völkische Kundschaft betreibt. Wie berichtet, klagten der 45-jährige Mann und seine Frau vor dem Verwaltungsgericht, um die vor zwei Jahren erworbene Immobilie zu behalten. (…) Die Kläger führten aus, dass man sie vertreiben wolle. Die genannte Nutzung des Gebäudes als Naturparkzentrum sei nicht ernsthaft beabsichtigt, sondern nur vorgeschoben. Dagegen hieß es von der Beklagtenseite, dass der Gasthof Fels durch seine Lage im Zentrum des Frankenwalds und an der Schnittstelle der drei Landkreis Kulmbach, Hof und Kronach der Ideale Standort für ein Naturparkzentrum wäre.
via infranken: Gasthof Fels: Neonazi darf bleiben