Vor einem Jahr hatten zwei Freiburger Fans ein Plakat mit einer eindeutigen Botschaft hochgehalten. Die Behörden ermittelten, erkannten aber kein strafbares Verhalten. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen zwei Freiburger Fußballfans wegen mutmaßlicher Beleidigung eines AfD-Politikers mehreren Berichten zufolge eingestellt. Gegen die zwei Beschuldigten gebe es “keinen begründeten Verdacht”, zitiert unter anderem die WDR-Sendung Sport inside aus einer Begründung der Staatsanwaltschaft Freiburg zur Einstellung der Ermittlungen. Den beiden Fußballfans war vorgeworfen worden, zu Beginn der vergangenen Saison beim Spiel des SC Freiburg gegen den FSV Mainz ein Transparent hochgehalten zu haben, auf der sie den Freiburger AfD-Stadtrat Dubravko Mandic als Nazi bezeichneten. Die Fans hatten sich gegen einen Stadionbesuch des AfD-Politikers gewehrt. “Mandic du Nazi verpiss dich!”, stand auf dem Plakat. Die Staatsanwaltschaft hält den Schriftzug dem Bericht zufolge zwar für “herabsetzend”. Die Äußerung sei jedoch durch Paragraf 193 des Strafgesetzbuchs gerechtfertigt, “weil sie sich als Wahrnehmung berechtigter Interessen durch die Beschuldigten im öffentlichen Meinungskampf darstellt”, hieß es. Die Äußerung stelle “erkennbar eine Reaktion auf das politische Auftreten des Geschädigten Mandic im Allgemeinen und im Besonderen auf dessen vorangegangene Ankündigung, das Heimspiel des SC Freiburg besuchen zu wollen, dar”, führte die Staatsanwaltschaft aus, wie Sport inside weiter berichtete.
via zeit: Dubravko Mandic: Freiburger Fans dürfen AfD-Stadtrat als Nazi bezeichnen
siehe auch: Meinungsfreiheit im Stadion: Freiburger Fans dürfen AfD-Politiker als Nazi bezeichnen. Mehr als ein Jahr ist es schon her, dass Freiburger Fans ein Plakat hochhielten: “Mandic du Nazi verpiss dich!”. Der AfD-Politiker und Freiburger Stadtrat Dubravko Mandic hatte zuvor einen Stadionbesuch für das Spiel gegen Mainz angekündigt. Mandic stellte später Strafantrag – doch die Freiburger Staatsanwaltschaft wird nicht weiter ermitteln. (…) Die Staatsanwaltschaft bezieht sich in ihrer Begründung dabei etwa auf YouTube-Videos von AfD-Politiker Mandic. Darin hatte dieser nach den Kommunalwahlen 2019 gesagt: “Jetzt wird es den Altparteien und vor allem Oberbürgermeister Horn wirklich an den Kragen gehen.” Zahlreiche weitere polemische Äußerungen seien “bekannt”, Mandic werde innerhalb der AfD “politisch dem rechten Rand zugeordnet”.