#Getreten und ins Gesicht #geschlagen? #Polizist wegen #Gewalttaten vor #Gericht – #polizeigewalt

Zwei Beamtinnen belasteten einen Kollegen. Er soll in drei Fällen Festgenommene geschlagen und getreten haben. Der 28-Jährige weist die Vorwürfe zurück. Drei Anzeigen in nur zwei Wochen waren gegen einen Polizeimeister einer Einsatzhundertschaft eingegangen. Er soll Festgenommene jeweils beim Transport zur Gefangenensammelstelle im Polizeifahrzeug völlig grundlos geschlagen und auch getreten haben. Es waren zwei Kolleginnen, die den inzwischen 28-Jährigen im Ermittlungsverfahren belasteten. Im Prozess um Körperverletzung im Amt stellte er alles als Intrige gegen ihn dar und wies die Vorwürfe zurück. Wenn es zu Gewalt kam, habe er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. Es geht um mutmaßliche Übergriffe im November und Dezember 2018. Im ersten Fall soll der Beamte laut Anlage einen abgeführten und gefesselten Mann getreten haben. Der Festgenommene habe im Gruppenwagen auf dem Bauch gelegen, als Sven B. (Name geändert) zugetreten habe. Weil er Einsatzschuhe getragen habe, liege eine gefährliche Körperverletzung vor. Im zweiten Fall soll B. einen Betrunkenen, der eine ältere Dame geschlagen hatte, eine Abreibung verpasst haben. Den Mann, der im Gruppenwagen kniete und dessen Hände auf dem Rücken gefesselt waren, habe er mit der Faust zweimal in das Gesicht geschlagen, heißt es in der Anklage. Was ihm denn einfalle, eine alte Frau zu schlagen, soll B. dabei gerufen haben. Zuletzt geht es um einen Demonstranten. Den gerade abgeführten jungen Mann soll B. im Gruppenwagen zweimal mit der Faust in das Gesicht geschlagen, ihm das Knie in den Rücken gerammt und schließlich mit der Faust Richtung Rippen ausgeholt haben. Der Angeklagte wirft den Zeuginnen „mangelndes Fachwissen“ vor
Sven B. ist ein Hüne von 1,90 Metern und durchtrainiert. Polizeimeister sei er – wie auch die beiden Kolleginnen, die als Belastungszeuginnen gelten. „Es gab mit ihnen gewisse Diskrepanzen“, sagte der 28-Jährige am Dienstag zu Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht Tiergarten. Ob er die Frauen nicht mag? B. meinte, es habe einige Probleme gegeben. „Das Fachwissen war bei ihnen mangelhaft.“ Das habe er ihnen auch mehrfach offen gesagt. Bei der angeblich ersten Tat sei „überhaupt nichts passiert“, wies B. die Vorwürfe zurück. Er habe die Kollegin auch wegen falscher Verdächtigung angezeigt. Der nächste Vorwurf beziehe sich auf einen Mann, den er im Gruppenwagen „nur mit dem Handballen etwas kräftiger weggestoßen“ habe.

via tagesspiegel: Getreten und ins Gesicht geschlagen? Polizist wegen Gewalttaten vor Gericht

https://twitter.com/Tagesspiegel/status/1295774295889776642

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#Polizeigewalt:”Hals und Wirbel sind tabu”

Auch in Deutschland zeigen Videos, wie Polizisten bei Einsätzen rüde zupacken. Das löst Verunsicherung aus: Wie viel "unmittelbarer Zwang" ist den Beamten erlaubt? Und wo sind die Grenzen? Wenige Wochen nachdem im US-Bundesstaat Minnesota ein 46 Jahre alter Mann namens George Floyd jämmerlich zum Ersticken gebracht worden war durch einen Polizisten, der sich acht Minuten und 46 Sekunden lang auf seinen Hals kniete, machen in Deutschland Handyvideos die Runde, die manche gespenstisch an diese Szene erinnern. In Düsseldorf kniete ein Polizist mindestens 30 Sekunden lang auf dem Nacken eines Mannes, der auf dem Boden lag. In Hamburg umringten acht Beamtinnen und Beamte einen Jugendlichen und brachten ihn mit Schlägen zu Boden. In Frankfurt am Main, so ist ebenfalls auf einem Handyvideo zu sehen, das in sozialen Netzwerken veröffentlicht worden ist, fixierten Beamte einen 29-Jährigen am Boden. Einer trat dann aus dem Knie heraus dem Mann mit voller Wucht in den Rücken. (...) Ein Handyvideo zeigt immer nur einen Ausschnitt der Wahrheit. "Um den Vorgang zu bewerten, müsste man eigentlich auch wissen: Was ist vorher geschehen? Hat der Adressat der Maßnahme geschrien, hat er gebissen?", sagt der Polizeirechtler Thiel. Sein Kollege Tobias Singelnstein, der an der Ruhr-Universität Bochum lehrt und mit kritischer Forschung zur Polizei bekannt geworden ist, pflichtet bei: Die Gesamtsituation könne sich für die Beamten oft anders darstellen, als ein isolierter Ausschnitt es hinterher suggeriert. Aber beide sind sich einig: Es gibt Grenzen, es gibt absolute Verbote. Nach einer Reihe von Todesfällen in den USA ist etwa auch die sogenannte Bauchlagenfesselung hierzulande durch ministerielle Anordnungen untersagt. Gemeint ist: dass sich ein Beamter auf den Rücken eines Gefesselten kniet. "Das Problem ist, dass dabei die Lunge gestaucht wird", sagt Thiel. In solchen Fällen komme es immer darauf an, ob eine Bewegung nur ganz kurz ausgeführt werde, "um schnell Handschellen anzulegen" - oder lange und absichtsvoll. Das Video aus Düsseldorf, in dem der Polizist auf dem Nacken eines am Boden Liegenden kniet, legt Letzteres nahe. Ist Nachtreten gegen einen am Boden Liegenden jemals zulässig? Das 4.35 Minuten lange Video aus dem Frankfurter Kneipenviertel Sachsenhausen, das zeigt, wie ein Beamter einen bereits Liegenden in den Rücken tritt, dürfte als strafrechtliches Beweismittel gegen den Beamten infrage kommen, meinen die beiden Juristen Thiel und Singelnstein. "Auch die Polizei darf Gewalt nur ausnahmsweise anwenden - nur dann, wenn sie eine Maßnahme auf andere Weise nicht durchsetzen kann", sagt Singelnstein. Hier sei die Festnahme offenbar schon abgeschlossen gewesen. "Dieses Nachtreten ist etwas, das öfter vorkommt, was menschlich vielleicht auch nachvollziehbar ist, wenn man ein dynamisches und emotional stark aufgeladenes Geschehen vor sich hat. Aber das darf trotzdem nicht passieren." Als Körperverletzung im Amt sei dies strafbar.

via sz: Polizeigewalt:"Hals und Wirbel sind tabu"

https://twitter.com/FatihZingal/status/1295802594481319936
https://twitter.com/AnonNewsDE/status/1295680221887311872

Polizeigewalt bei Demo in Ingelheim: Blut und Panik im Tunnel

Bei einer Demo in Ingelheim scheint die Polizei Hunderte Menschen in Lebensgefahr gebracht zu haben. ZeugInnen berichten von massiver Gewalt. Als Amelie F. spontan entschied, mit Freundinnen zu einer Kundgebung gegen Rechtsextreme zu fahren, ahnte sie nicht, dass sie später sagen würde: „Ich habe um mein Leben gefürchtet.“ Die 27-Jährige promoviert in Soziologie und hatte bereits beruflich mit der Polizei Mainz zusammengearbeitet, mit positiven Erfahrungen. Jetzt sei ihr Bild ein anderes. Am Samstag, den 15. August, hielt die Partei Die Rechte, bekannt unter anderem für Holocaustleugnung, in Ingelheim bei Mainz eine Kundgebung ab. Es kamen etwa 20 Menschen. Nun häufen sich Berichte über Polizeigewalt bei angemeldeten Gegenkundgebungen. Die Polizei Mainz hat Aufklärung angekündigt und eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Polizeivizepräsidenten eingerichtet. Antworten würden einige Zeit in Anspruch nehmen, so ein Sprecher auf Anfrage der taz. (...) Direkt nach Ankunft am Bahnhof Ingelheim wurden etwa 100 Bürger:innen von der Polizei in einen engen Tunnel getrieben. Videos zeigen den Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray an beiden Ausgängen. Menschen schreien nach Luft. Auch Polizist:innen sind auf Videos im Tunnel zu erkennen. Sie schreien und schlagen mit ihren Schlagstöcken gegen die niedrige Decke. Sämtliche Zeu­g:innen sagen, sie wüssten nicht, warum die Polizei sie in den Tunnel drückte. Es sei nichts vorgefallen. „Es wurde nur skandiert, ‚Antifascisti‘ oder so was“, sagt Amelie F. „Es war klar, wir zeigen: Wir sind hier gegen die Nazis. Aber dann gab es Gedränge. Von hinten und von vorn.“ Zeug:innen berichten von Panikattacken, Platzwunden und Zusammenbrüchen im Tunnel. Artemis C. sagt: „Die Polizei hat von beiden Seiten gedrückt, sodass Leute Atemnot bekamen.“ Andere Zeug:innen schildern dasselbe. „Ich bin an Polizei gedrückt worden, die im Tunnel stand“, sagt Spike M. „Die waren auch vollkommen außer sich – ich hab auch keine Luft bekommen. Alle Leute, mit denen ich geredet habe – es war der absolute Horror.“
Irgendwann habe die Polizei einen Ausgang geöffnet: den, der wegführte von der Stadt. Die Bür­ger:innen im Tunnel seien von der Polizei dann zu einer Gegenkundgebung getrieben worden: Einer laufenden Kundgebung, die für 75 Menschen geplant war. „Als wir ankamen, war mit etwa 50 Fahrzeugen und Gittern ein Zaun um die Kundgebung gebaut und dann wurden wir reingedrängt“, sagt Amelie F. „Man kam nicht raus, es war wie eine Mauer. Alle wurden reingepfercht, ohne Grund.“ Zeug:innen sagen, die Polizei habe die Menschen in Gewahrsam trotz Hitze nicht mit Wasser versorgt. Frauen hätten in Begleitung männlicher Polizisten ohne Sichtschutz urinieren müssen. „Als Vertrauensmann der Daimler AG ist mir da, also, ich hab mich wirklich beherrschen müssen“, sagt Richard G. „Ich bin für die IG Metall angereist, um die Respekt-Aktion aus Frankfurt zu unterstützen. Aber die waren wirklich eskalierend, die Polizisten.“

via taz: Polizeigewalt bei Demo in Ingelheim: Blut und Panik im Tunnel

siehe auch: „Blut und Panik im Tunnel“: Interviews. Bei einer Demo in Ingelheim scheint die Polizei Hunderte Menschen in Lebensgefahr gebracht zu haben. Zeug:innen berichten von massiver Gewalt. Dies ist der Text, den ich für die taz über die Ereignisse am 15.08.20 geschrieben habe. Hier findet ihr wie angekündigt: Einige der Interviews, die ich am 17.08.20 mit Betroffenen geführt habe. Sie erscheinen mit ihrem Einverständnis. Wichtig: Es handelt sich hier um subjektive Schilderungen. Das bedeutet nicht, dass nicht stimmt, was ihr lest. Aber Menschen, vor allem Menschen in Panik, können sich irren. Oder auch nicht – aber es ist wichtig, das im Hinterkopf zu behalten. Die Namen der Betroffenen sind auf ihren Wunsch geändert. Ich selbst achte vor allem auf Folgendes: Wo stimmen die Schilderungen überein? Widersprechen Sie sich? Falls ja, bei was? Gibt es offene Fragen?

https://twitter.com/thhindrichs/status/1295813078806867968

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Von Pixabay - <a rel="nofollow" class="external free" href="https://pixabay.com/pt/brutalidade-demonstra%C3%A7%C3%A3o-homem-152819/">https://pixabay.com/pt/brutalidade-demonstra%C3%A7%C3%A3o-homem-152819/</a> <a rel="nofollow" class="external text" href="https://web.archive.org/web/20190118221224/https%3A//pixabay.com/pt/brutalidade-demonstra%25C3%25A7%25C3%25A3o-homem-152819/">Archivkopie</a>, CC0, Link

Trier: Rassismus-Skandal gegen dunkelhäutige Kicker – mit Steinen beworfen und beleidigt – #kaltland

Zwei Männer und eine Frau haben eine Gruppe von Fußballern in Trier rassistisch beleidigt und angegriffen. Dabei griff das Trio auch zu Steinen und Tischbeinen, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Die drei Verdächtigen im Altern von 29 bis 51 Jahren hätten sich belästigt gefühlt, hieß es. Die 16 angegriffenen Sportler waren laut den Beamten «dunkelhäutig». Wie viele von ihnen verletzt wurden, war zunächst unklar.

via lokalo: Trier: Rassismus-Skandal gegen dunkelhäutige Kicker – mit Steinen beworfen und beleidigt

Rassismus-Vorwurf gegen Bayern-Trainer:Viele Fragen sind noch offen

Der FC Bayern löst den Vertrag mit einem Jugendtrainer auf, der Spieler rassistisch beleidigt haben soll. Damit ist der Sachverhalt aber längst nicht abgeschlossen. Während der FC Bayern in Lissabon am historischen Erfolg arbeitet, das Finalturnier der Champions League zu gewinnen, könnte die Gemütslage daheim kaum gegensätzlicher sein - jedenfalls im Nachwuchsleistungszentrum des Rekordmeisters, dem sogenannten Campus. Die "zugrundeliegenden Sachverhalte" des Eklats um Rassismusvorwürfe würden "weiter untersucht", so stand es in einer kurzen Mitteilung des Klubs am Montagabend. Diese Untersuchungen dürften umfangreich sein. Im ersten Satz der nur drei Sätze langen Erklärung stand das, was schon seit Tagen erwartet worden war: Der FC Bayern und ein Jugendtrainer, namentlich nicht genannt, "haben ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst". (...) Doch die Trennung als erste kommunizierte Konsequenz beantwortet noch so gut wie keine Fragen zum Sachverhalt. Sie sei "das erste Ergebnis einer derzeit stattfindenden internen Untersuchung am Campus des FC Bayern München", teilt der Klub mit. Die protokollierten Chats fanden im Jahr 2018 statt, in einer Whatsapp-Gruppe mit wechselnder Besetzung und Größe, in der sich Übungsleiter und Scouts austauschten. Zu den ungeklärten Fragen gehört, ob die Campus-Leitung oder gar die Vereinsführung über die massiv rassistischen und homophoben Bemerkungen informiert wurden. In den Chats, auf einem inzwischen gesperrten Twitter-Account veröffentlicht, ist nicht zu sehen, dass sich jemand an der Ausdrucksweise störte. Es heißt, der Sprachgebrauch des Trainers sei hinlänglich bekannt gewesen. Und lange vor der Veröffentlichung der Chats lagen dem Verein drei anonyme Beschwerdebriefe über den Trainer vor.

via sz: Rassismus-Vorwurf gegen Bayern-Trainer:Viele Fragen sind noch offen

#Antifa-Aktivisten “schirmten” Rechtsextreme ab: #Freispruch – #noIB #schauhin

Staatsanwältin Valerie Walcher warf den Angeklagten vor, zu den gegen sie gerichteten Vorwürfen zu schweigen. 14 Angeklagte sind am späten Dienstagnachmittag im Wiener Antifa-Prozess von sämtlichen wider sie erhobenen Vorwürfen freigesprochen worden. Für das Landesgericht für Strafsachen waren die inkriminierten Tatbestände – versuchte Sprengung einer Versammlung, versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchte schwere Körperverletzung – nicht erfüllt. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig. Den Aktivisten war angekreidet worden, sie wären im Herbst 2018 mit Gewalt gegen eine auf der Freyung angemeldete Kundgebung der Identitären Bewegung vorgegangen, hätten dabei eine Sperrkette der Polizei durchbrechen wollen und einen Beamten mit einem gezielten Wurf mit einem abgebrochenen Schirm in Verletzungsgefahr gebracht. Für all das fand Einzelrichterin Hannelore Bahr nach drei Verhandlungstagen keine Beweise. Vielmehr stünde bei einem Gutteil der Angeklagten nicht einmal fest, ob sie zur fraglichen Zeit überhaupt am Tatort waren, meinte Bahr. Die Richterin übte in ungewohnt deutlichen Worten scharfe Kritik am staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren. Ungeachtet eines "äußerst überschaubaren Tatvorwurfs" habe dieses 16 Monate in Anspruch genommen. In diesem Zeitraum sei von 18 infrage kommenden Zeugen aber nur ein einziger vernommen worden. Die restlichen habe sie zur Hauptverhandlung laden müssen, wo sie erstmals formell befragt wurden, führte Bahr im Großen Schwurgerichtssaal aus. Mit Ausnahme des Videomaterials, das die Identitären der Polizei zur Verfügung gestellt hatten, hätten sich Polizei und Staatsanwaltschaft nicht um andere Videos bemüht, obwohl Unbeteiligte ebenfalls gefilmt hatten. Sie habe dieses Material in Eigenregie beischaffen und auswerten lassen müssen, konstatierte Bahr: "Das ist eigentlich Ermittlungstätigkeit der Polizei." Man habe außerdem im Vorverfahren einige Zeugen gar nicht ermittelt und vernommen, "obwohl klar war, dass sie relevant sind". Auch das habe sie in der Hauptverhandlung nachholen müssen. Weiters habe der Abschlussbericht der Polizei Widersprüche aufgewiesen, bemängelte die Richterin. So sei darin etwa davon die Rede, die Antifa-Aktivisten wären hauptsächlich vermummt aufgetreten, was sich nicht mit den Videos decke. "Eine Kappe, eine Sonnenbrille, eine Kapuze ist keine Vermummung", bekräftigte die Richterin. "Wenn nicht sorgfältig bei den Ermittlungen gearbeitet worden ist, kann ich das nicht zulasten der Angeklagten werten", meinte Bahr. Bei etlichen sei nicht feststellbar, ob sie überhaupt auf den Videos zu sehen sind: "Es ist nicht im Geringsten eine Zuordnung möglich, wer wer ist." Grundsätzlich sei das Vorgehen der Gegendemonstranten gegen die Identitären aber "nicht tatbestandsmäßig" gewesen. Selbst bei einer nicht genehmigten Gegenveranstaltung sei die bloße Anwesenheit zur Bekundung einer politischen Willensbildung nicht strafbar, stellte Bahr fest. Beim Versuch, die polizeiliche Sperrkette zu durchbrechen, sei kein aktiver Widerstand geleistet worden: "Der Gewaltbegriff wurde nicht erfüllt." Vielmehr sehe man auf den Videos, wie Polizeibeamte gegen die Demonstranten drücken und einigen von ihnen Schirme wegnehmen, welche die Manifestanten mit Parolen gegen die Identitären versehen hatten. Die Person, die einen abgebrochenen Schirm in Richtung eines Polizisten geworfen und den Beamten knapp verfehlt hatte, befand sich nach Ansicht des Erstgerichts eben so wenig unter den Angeklagten wie jene, die einen Identitären einen Bodycheck versetzt haben soll. Beide wurden nicht ausgeforscht, wie ein Vertreter des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) am Vormittag als Zeuge eingeräumt hatte.

via standard: Antifa-Aktivisten "schirmten" Rechtsextreme ab: Freispruch

#Fraktionschef im #Krankenhaus – #Kalbitz tritt als #Fraktionsvorsitzender endgültig zurück – #afd #milzriss #bestfriends

Andreas Kalbitz will in die AfD zurück. Dafür zieht er in Berlin vor Gericht. Kurz vor der Verhandlung gibt der Rechtsaußen den Fraktionsvorsitz in Potsdam auf. Ein treuer politischer Weggefährte meldet sich aus dem Krankenhaus. Andreas Kalbitz gibt sein Amt als Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg nach interner Kritik an seinem Führungsstil komplett auf. Er bestätigte den Rückzug am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. "Die heute schließlich getroffene Entscheidung von Herrn Kalbitz, von der Position als Vorsitzender der Brandenburger Landtagsfraktion endgültig zurückzutreten, ist im Lichte der Geschehnisse unvermeidbar und überfällig", erklärte der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen. Und auch Co-Chef Tino Chrupalla sagte: "Der Schritt ist in dieser Situation konsequent und richtig." (...) Am Dienstag sorgte dann ein Krankenhausaufenthalt Hohlochs in der Partei für erhebliche Unruhe. "Da die Gerüchteküche brodelt und der Topf mittlerweile fast überkocht: Ja, ich liege aktuell noch im Krankenhaus mit einem Milzriss", schrieb Hohloch auf Twitter. Zuvor war in der Partei kolportiert worden, Hohloch werde nach einer wohl unbeabsichtigt heftigen Begrüßung des aus der Partei ausgeschlossenen Ex-Landeschefs Kalbitz in einer Berliner Klinik behandelt. (...) Die Staatsanwaltschaft Potsdam leitete Ermittlungen gegen Kalbitz ein. "Wir haben das von Amts wegen eingeleitet aufgrund der Presseberichterstattung", sagte ein Behördensprecher. Es gehe um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung. Zunächst hatte der "Tagesspiegel" über die Ermittlungen berichtet. Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, bei Hinweisen auf mögliche Straftaten Ermittlungen einzuleiten - dies sagt nichts darüber aus, ob ein strafbares Verhalten vorliegt.

via merkur: Fraktionschef im Krankenhaus - Kalbitz tritt als Fraktionsvorsitzender endgültig zurück

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