Ein Lindauer Neonazi darf legal Schusswaffen führen. Behörde kann ihm den Kleinen Waffenschein nicht verwehren, da sie eine Mitgliedschaft bei der Neonazipartei Der Dritte Weg nicht belegen kann. Das Landratsamt Lindau kann einem Neonazi seinen Waffenschein nicht verwehren. Das bestätigte Landratssprecherin Sibylle Ehreiser nun auf Anfrage von Allgäu ⇏ rechtsaußen. Demnach konnte die zuständige Behörde dessen Mitgliedschaft zur Neonazipartei Der Dritte Weg nicht gerichtsfest belegen. Die Behörde weigert sich mit Verweis auf den Datenschutz mitzuteilen, ob es um einen neuen Antrag auf den Waffenschein ging oder eine bereits bestehende Erlaubnis entzogen werden sollte. Wenn neue Erkenntnisse vorliegen, werde man den Entzug des Kleinen Waffenscheins jedoch prüfen. Der Kleine Waffenschein erlaubt das führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. Das Landratsamt erteilt diesen auf Antrag an Personen, die waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet zum führen von Waffen sind. Im Regelfall wird das Landratsamt durch die Polizei über Reichsbürger und Anhänger rechter Gruppierungen informiert.

via allgäu rechtsaußen: Neonazi darf legal Waffen führen